Mauerarbeiten am Schornstein kosteten einer 17-Jährigen beinahe das Leben. Weil die ordnungsgemäße Gasabführung in einem Wiener Wohnhaus blockiert war, erlitt das Mädchen eine Kohlenmonoxidvergiftung. Ein Hilfsarbeiter muss deswegen auf der Anklagebank Platz nehmen.
Am 16. November 2022 fand ihre Familie die 17-Jährige bewusstlos im Badezimmer – danach war das Leben der Wiener nicht mehr dasselbe. Beim Duschen erlitt sie eine Kohlenmonoxidvergiftung, trug fatale Schäden im Gehirn durch eine Sauerstoffunterversorgung davon.
17-Jährige musste neu gehen lernen
„Ich war nach der Schule duschen. Dann wachte ich im AKH auf. Ich war auf der Intensivstation und hatte Magensonde und Windeln“, erinnert sich die junge Wienerin vor Gericht an den Schicksalstag zurück. Damals stand sie kurz vor der Matura, die sie dann nicht mehr machen konnte. Denn sie musste erst einmal wieder gehen und sprechen lernen. Noch immer habe sie Konzentrationsschwierigkeiten, ihre Finger spüre sie seither überhaupt nicht mehr ...
Maurer soll Schornstein verschlossen haben
Verantwortlich für das Unglück soll ein Hilfsarbeiter einer Baufirma sein. Im Wohnhaus der Familie in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus wurde das Dachgeschoss ausgebaut, der nun angeklagte Maurer sollte die Kamine verlängern. Und führte deswegen auch Bauarbeiten an dem Schornstein der Familie der 17-Jährigen durch, verschloss dafür den Schacht mit einer Styroporplatte – das giftige Gas konnte also nicht mehr entweichen.
Der Gashahn hätte in Koordination mit den Wiener Netzen abgedreht werden müssen. Diese Therme hätte während der Bauarbeiten nicht in Betrieb sein dürfen.
Sachverständiger für Maurerarbeiten im Wiener Landl
Ihm wird im Wiener Landesgericht nun grob fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Zu der sich der Hilfsarbeiter nicht schuldig bekennt. Er hätte bei diesem Auftrag nichts anders gemacht, als bei allen vergangenen. Auch der bestellte Gerichtsgutachter für Maurerarbeiten entlastet den Angeklagten: „Der Gashahn hätte in Koordination mit den Wiener Netzen abgedreht werden müssen. Diese Therme hätte während der Bauarbeiten nicht in Betrieb sein dürfen.“
Statiker und Bauleiter sollen als Zeugen aussagen
Hätte sich der Maurer nicht noch einmal selbstständig versichern müssen, ob denn das Gas abgedreht ist, bevor er seine Arbeiten beginnt, möchte der Richter wissen. „Als Hilfsarbeiter muss man davon ausgehen, dass er das nicht weiß“, entgegnet der Sachverständige. Also werden Statiker, Bauleiter und weitere Zeugen für einen nächsten Termin geladen.
Sollte der Hilfsarbeiter verurteilt werden, würden ihn nicht nur bis zu zwei Jahren Haft erwartet, sondern auch eine dicke Rechnung. Das 17-jährige Opfer fordert 50.000 Euro Schmerzengeld. Und auch die Krankenkasse hat sich mit den angefallenen Kosten in Höhe von 230.000 Euro angeschlossen.
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