Diverse Behauptungen rund um eine Grundstückszufahrt in Tirol blieben für vier Beteiligte nicht ohne Konsequenzen. Sie sind wegen falscher Beweisaussage und versuchtem schweren Betruges angeklagt.
Auch bei einem typischen Konflikt unter Nachbarn sollte man bei der Wahrheit bleiben. Diese Lehre kann man aus einem Prozess am Landesgericht Innsbruck ziehen. Im Raum standen versuchter schwerer Betrug und in einem Fall eine falsche Beweisaussage.
War der Zaun beweglich oder nicht?
Der ursprüngliche Streit, der in ein Zivilverfahren gemündet hatte, entzündete sich an einer Grundnutzung und den dortigen Zufahrtsrechten. Im Fokus unter anderem : Ein Zaun, der laut den nunmehr Angeklagten „unbeweglich war“ und eine damit ermöglichte Zufahrt zum Grundstück des Mieters.
Der Zaun war fix erbaut. Über die Jahre hat sich das augenscheinlich geändert.
Eine Angeklagte beim Prozess
Erstangeklagte: „Das war eine Manipulation“
Den Angaben widersprach die Staatsanwältin, die nahelegte, dass in diesen beiden Sachverhalten gelogen und bewusst getäuscht worden sei. Vor Gericht blieben drei Angeklagte – der Zweitangeklagte wurde im Laufe der Verhandlung freigesprochen – dennoch bei ihrer Version. Der Zaun sei „fix verbaut gewesen“ und sie habe mit Erstaunen festgestellt, dass sich das über die Jahre augenscheinlich geändert habe. „Es muss eine Manipulation gegeben haben“, sagte sie.
Noch kein Urteil möglich
Auch der Dritt- und Viertangeklagte stimmen dem zu. So seien die „Säulen fix im Boden verankert“, sagte der Drittangeklagte, was er wisse, weil er selbst im Jahr 1987 die „Bodenhalterung gemacht hat“. Auch der Viertangeklagte war sich sicher: „Ich weiß, dass er Zaun insgesamt fix montiert war.“ Für weitere Zeugen wurde vertagt.
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