Ganzjahreskindergarten

Neues Gesetz bringt Gemeinden mehr Flexibilität

Burgenland
25.09.2024 06:00

Die Kommunen legen ab 1. Oktober selbstständig die Gruppengrößen und Öffnungszeiten fest, die vom Bedarf der Familien abhängen.

In Sachen Kinderbetreuung bieten Wien und das Burgenland schon jetzt die umfangreichsten Angebote an. Mit 1. Oktober tritt die Novelle des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes in Kraft, die den beitragsfreien Ganzjahreskindergarten ermöglichen wird. Seine Einführung ist die politische Antwort auf die veränderten Anforderungen in unserer Gesellschaft. Denn die meisten Mütter und Väter sind beruflich mehr eingespannt als früher, vor allem jene, die Vollzeit arbeiten. Deshalb brauche es ausgedehnte Betreuungszeiten, erklärt Bildungslandesrätin Daniela Winkler.

Rasche Anpassungen möglich
Von der Gesetzesänderung profitieren nicht nur die Eltern, sondern auch die Kommunen. Rechtsträger und Erhalter der Kindergärten sind – bis auf wenige Einrichtungen – nämlich die Gemeinden. Sie dürfen fortan die Öffnungszeiten, die an den Bedarf der Familien anzupassen sind, und den Betreuungsschlüssel im Rahmen der Vorgaben selbst festlegen.

„Die Kindergruppengröße kann im Bedarfsfall nicht nur wie bisher überschritten, sondern auch verpflichtend herabgesetzt werden. Die Herabsetzung der Höchstgruppengröße kann mit Begründung der Leitung und einem Gemeinderatsbeschluss bis zu einem Jahr festgesetzt werden. Das Dienstrecht der Elementarpädagogen, Assistenten und Helfer bleibt unberührt“, versichert Winkler.

Bildungslandesrätin Daniela Winkler (Bild: P. Huber)
Bildungslandesrätin Daniela Winkler

Freiwillige Basis
Die Verpflichtung zum Kindergartenbesuch besteht übrigens, wie gehabt, nur im letzten Kindergartenjahr vor dem Eintritt in die Volksschule. Für die Zeit davor entscheiden die Eltern und Erziehenden selbst darüber, zu welchen Zeiten und wie viele Stunden pro Tag die Kinder die Einrichtungen besuchen.  Auch im verpflichtenden Kindergartenjahr sind die Kinder während der Schulferien und für bis zu fünf weitere Wochen von der Kindergartenpflicht befreit.

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