Als "Handeln ohne Anlass" bezeichnete Richter Andreas Binder-Hautz in seiner umfangreichen Urteilsbegründung die Bluttat, die der Schöffensenat als Mord qualifizierte. "Es gibt einige Hinweise, dass der Angeklagte mit dem Tod gerechnet und sich damit abgefunden hat", fasste er die Ergebnisse des Beweisverfahrens zusammen.
Tragödie ohne Grund
In der Schule habe sich "eine Tragödie" ereignet, wobei es dafür eigentlich nicht den geringsten Grund gegeben hätte: "Es war zunächst nur eine harmlose Auseinandersetzung unter Klassenkollegen." Was weiter geschah, beschrieb der Richter mit Blick auf den 16-jährigen Täter folgendermaßen: "Die Lawine war im Rollen, als er aufgestanden ist und das Messer gezogen hat. Seine latente Gewaltbereitschaft ist aus nichtigem Anlass zum Durchbruch gekommen. Das Warum wird wohl im Dunkeln bleiben.
Milderne Umstände
Mildernd wurden ihm seine bisherige Unbescholtenheit, die ungünstigen Erziehungsverhältnisse und unter Berufung auf das psychiatrische Gutachten eine gestörte Persönlichkeitsentwicklung in Folge des väterlichen Erziehungsstils angerechnet. Bei einem Strafrahmen von ein bis zu zehn Jahren bezeichnete der Richter die verhängte Strafe als "erforderlich", da der Jugendliche "schwere Schuld" auf sich geladen habe.
Der Bursch wurde per Urteil auch verpflichtet, der Mutter des getöteten 14-Jährigen binnen 14 Tagen 5.000 Euro an Schadensgutmachung zu leisten. Diese wirkte nach Schluss der Verhandlung erleichtert und erklärte gegenüber Journalisten, sie finde das Urteil "gerecht".
Die getroffenen Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Verteidiger Peter Philipp erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
Bild (c) Andi Schiel
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.