Zwei Schutzzonen werden in Innsbruck erneut erlassen, und zwar die im Bereich der Haltestelle Sillpark/König-Laurin-Straße und im Bereich „Spielplatz Rapoldipark“. Dies geschehe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, heißt es seitens der Polizei.
Die beiden Schutzzonen für die Bereiche bei der Haltestelle Sillpark/König-Laurin-Straße und dem Spielplatz Rapoldipark wurden bis zum 25. März 2025 verlängert, wie die Landespolizeidirektion Tirol bekanntgibt.
Aus sicherheitspolizeilicher Sicht stellten die beiden Schutzzonenverordnungen einen großen Erfolg dar und trugen wesentlich zur Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung bei.
Die Polizei
Eine Neuerlassung der Schutzzonen war zum Schutz von Kindern und Jugendlichen notwendig, heißt es weiter seitens der Polizei. Bisher wurden insgesamt 24 Personen aus diesen Schutzzonen verwiesen, eine Anzeige wurde wegen Missachtung ausgesprochen.
Im Bereich der Schutzzone sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, einen Menschen, von dem aufgrund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener gefährlicher Angriffe, anzunehmen ist, dass er strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch, dem Verbotsgesetz und gerichtlich strafbare Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz begehen werde, das Betreten der Schutzzone zu verbieten und ihn aus der Schutzzone wegzuweisen.
Aus der Verordnung
Bei Missachtung müssen 1000 Euro gezahlt werden
Die Missachtungen des Betretungsverbots wird mit einer Geldstrafe bis zu 1000 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 4600 Euro, geahndet. Im Falle ihrer Uneinbringlichkeit wird mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.
Aus sicherheitspolizeilicher Sicht stellten die beiden mit 25.09.2024 auslaufenden Schutzzonenverordnungen in den Bereichen einen großen Erfolg dar und trugen wesentlich zur Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung im Schutzzonenbereich bei.
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