Prozess in Feldkirch

Verurteilter Frührentner abermals vor Gericht

Vorarlberg
26.09.2024 06:05

Ein Polizeieinsatz wegen Lärmbelästigung brachte einen 56-Jährigen so auf die Palme, dass er im Arrest landete. Am Mittwoch folgte am Landesgericht Feldkirch das gerichtliche Nachspiel. 

Als die Beamten Anfang Mai an der Wohnadresse des Ruhestörers vorstellig werden, scheitert ein klärendes Gespräch zwischen den Ordnungshütern und dem Frühpensionisten bereits an der Haustür. „Du bist ein Zigeuner, ein Neger!“, beschimpft der stark Betrunkene zunächst einen der Polizisten. Als die Beamten dennoch weiter versuchen, den Uneinsichtigen verbal zur Räson zu bringen, hetzt dieser seinen Hund auf sie und brüllt: „Bring sie um, die Bullenschweine!“ Die Uniformierten werden jedoch Hund und Besitzer Herr – der Mann wird verhaftet und in die Arrestzelle gesteckt.

Angeklagter zeigt sich geständig
Dort eskaliert die Situation erneut: Aus Protest zerreißt der Frührentner eine Decke und stopft sie ins Klo. Worauf der Mann in die Arrestzelle nach Dornbirn gebracht wird. Dort versucht er zwar das gleiche Spiel, jedoch ohne Erfolg. „Ich gebe alles zu. Ich war betrunken“, zeigt sich der Angeklagte schon zu Beginn der Verhandlung am Mittwoch geständig. Und das noch vor Verlesung des Strafantrages. „Ich hatte an dem Abend eine Flasche Wodka intus, zudem gab’s im Gasthaus etliche Stamperle“, gibt der Frührentner zu. Bei den Polizisten habe er sich bereits vor der Verhandlung persönlich im Gerichtsgang entschuldigt.

Im Falle des Angeklagten ist es nicht der erste Ausraster dieser Art. Vor einem Jahr war der Mann bereits zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten verurteilt worden, weil er ein älteres Ehepaar und die einschreitenden Polizisten attackiert und bepöbelt hatte. Weshalb der Richter den Angeklagten fragt: „Nennen Sie mir einen Grund, warum ich diese Bewährungsstrafe nicht widerrufen soll.“ Nach längerem Nachdenken antwortet der Delinquent: „Ehrlich gseit, den woaß i jetzt o ned.“

Bewährungsstrafe
Weil der Mann jedoch umfassend geständig ist und einer erneuten Entzugstherapie zustimmt, fällt das Urteil am Ende milde aus: zwölf Monate Haft, neun davon auf Bewährung. Zudem ergeht die Weisung auf Therapie. Vom Widerruf der alten Bewährungsstrafe sieht der Herr Rat ab, dafür wird die Probezeit allerdings auf fünf Jahre verlängert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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