Weil er den Bau einer Apotheke absichtlich verzögert haben soll, musste sich der Bürgermeister von Scheifling, Gottfried Reif, am Mittwoch vor einem Schöffengericht in Leoben verantworten. Er leugnet den Amtsmissbrauch.
Seit vier Jahren beschäftigt der Bau einer Apotheke im Gewerbepark in Scheifling die Gerichte. Obwohl das Landesverwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof in mehreren Entscheidungen längst ihren Sanctus dazu gegeben haben, wollte der zuständige Bürgermeister seine Zustimmung nicht erteilen.
„Dschungel des Bau- und Raumordnungsgesetz“
Staatsanwalt Thomas Spiegl wirft dem Angeklagten Gottfried Reif deshalb Amtsmissbrauch vor. „Weil er wissentlich und bewusst durch fast schikanöse Verbesserungsaufträge das Verfahren verschleppt hat.“ Verteidiger Günter Novak-Kaiser hält dagegen: „Willkommen im Dschungel des Bau- und Raumordnungsgesetzes.“ Er betont, dass es darum gehe, dass jeder das Recht auf ein ordentlich geführtes Verfahren habe. „Hätte mein Mandant das bewilligt, hätte er es wieder falsch gemacht“. Es sei ein nichtiges Verfahren.
Tatsächlich ist die Sache hochkomplex. Es geht um Widmungspläne, Kerngebiete und was dort erlaubt ist und was nicht.
„Warum haben Sie sich nicht an die bindende Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts gehalten, nämlich dass das Bauansuchen widmungskonform war?“, interessiert die Richterin. „Die Pläne passten nicht dazu“, wiederholt der Bürgermeister unbeirrt. Deswegen hätte es abweisende Bescheide von seiner Seite gegeben.
„Vorne und hinten nicht ausgekannt“
„Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht die Pläne angeschaut hat.“ – „Das kann ich nicht beurteilen, trotzdem ist die Entscheidung bindend“, so die Vorsitzende. „Wir haben uns vorne und hinten nicht mehr ausgekannt“, gesteht der Angeklagte. „Dann hätten Sie einfach bei Gericht anrufen und fragen sollen.“ – „Heute würde ich das sicher machen“, nickt Reif. Der Prozess wurde vertagt. Am Freitag könnte es ein Urteil geben.
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