Linzer Staatsanwälte brauchen grünes Licht vom oberösterreichischen Landtag, um gegen einen blauen Politiker ermitteln zu können. Der Landtagsabgeordnete und FPÖ-Landesparteisekretär Michael Gruber ließ sich dabei filmen, wie er eine Regenbogenfahne in einen Mistkübel entsorgte. Dafür drohen ihm jetzt zwei Jahre Haft.
Offiziell sind die Ermittlungen gegen den Landespolitiker aus Oberösterreich abgebrochen, erklärt die Linzer Staatsanwältin Ulrike Breiteneder: „Wir dürfen aktuell in dem Fall nicht ermitteln, weil die Person als Landtagsabgeordneter Immunität genießt. Die Staatsanwaltschaft Linz hat aus diesem Grund ein Auslieferungsersuchen an den oberösterreichischen Landtag gestellt“, sagt die Behördenvertreterin.
Gruber wird – wie von uns berichtet – vorgeworfen, für ein Wahlkampfvideo unter dem Titel „Aufräumen für Österreich“ eine Regenbogenfahne in einen Mistkübel geworfen zu haben. Dabei steht er in einer Bushaltestelle, in der die Buchstaben LGBTQ auf die Wand gekritzelt und durchgestrichen sind. Er wettert auch gegen die Frühsexualisierung von Kindern und sagt wörtlich: „Wir wollen ein Manderl und ein Weiberl und dann gibt‘s Kinder. Und dann hat unsere Gesellschaft Zukunft.“
Wir dürfen aktuell in dem Fall nicht ermitteln, weil die Person als Landtagsabgeordneter Immunität genießt. Die Staatsanwaltschaft Linz hat aus diesem Grund ein Auslieferungsersuchen an den oberösterreichischen Landtag gestellt.
Staatsanwältin Ulrike Breiteneder
Bild: © Harald Dostal
Angezeigt wurde Gruber wegen Verhetzung (§ 283 StGB). In Absatz 1 heißt es: „Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder zu Hass gegen sie aufstachelt (...), ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.“
Gruber gilt parteiintern als angezählt
Mit dieser Aktion sorgte Gruber selbstverständlich für Aufregung bei den politischen Gegnern, aber nicht nur. Innerhalb der Freiheitlichen gilt er seither als angezählt, weil der Oberösterreichische Parteichef Manfred Haimbuchner eben nicht durch eine solche Aktion, die noch dazu nicht abgesprochen war, auffallen möchte. Die Freiheitlichen unter Haimbuchner versuchen im Gegensatz zu den Kollegen in Wien seit Jahren, seriös und an der Sache orientiert aufzutreten, sie bekommen dafür auch Lob von der oö. Volkspartei, die mit den Blauen in OÖ seit neun Jahren unaufgeregt koaliert.
Was der Landtag jetzt zu tun hat
Eingegangen ist der Brief der Linzer Staatsanwaltschaft mit Datum 20. September 2024 in der oberösterreichischen Landtagsdirektion diese Woche. Dort wird das Auslieferungsersuchen jetzt an den zuständigen Ausschuss weitergeleitet, der innerhalb von acht Wochen entscheiden muss. Erst dann können Justiz und Polizei mit ihren Ermittlungen beginnen. Dass Grubers Immunität für das Ermittlungsverfahren aufgehoben wird, gilt schon jetzt als fix.
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