Kurioser Prozess
Pensionierte „Diva“ drohte am Notruf mit Pumpgun
Er sieht nicht gerade aus wie der eine aggressive Opa in jeder Nachbarschaft – trotzdem haben seine Emotionen einem Trauner (64) Ärger mit der Polizei verschafft. Nachdem der Pensionist am 27. Juni 2024 die Polizei wegen Lärmbelästigung um Hilfe gebeten hatte und davon sprach, „die Sache mit einer Schrotflinte selbst in die Hand zu nehmen“, wurde er von den Beamten festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, im Zuge einer gefährlichen Drohung eine Amtshandlung abgenötigt und sich somit der Staatsgewalt widersetzt zu haben.
Am Mittwoch schilderte der Angeklagte (64) aus Traun das Geschehen vor dem Linzer Landesgericht. Er hätte schon seit mehreren Jahren mit Lärmbelästigung zu kämpfen – seine Frau müsse deshalb sogar Schlaftabletten einnehmen. Beschwerden hatte das Ehepaar zuvor aber nie geäußert. Vor Gericht sagte der 64-Jährige aus, dass er an jenem Mittwochabend seiner Festnahme in seinem Wintergarten gesessen und das EM-Fußballmatch Türkei gegen Tschechien angesehen hatte, als er gegen Mitternacht laute Böllerschüsse vom Hofer Parkplatz in der Nähe vernahm. Nach dem Sieg der türkischen Nationalmannschaft wurde dort gefeiert.
Wollte Polizei um Hilfe bitten
Seine Frau hatte ihm wegen ihrer Schlafprobleme leidgetan, weshalb er schließlich bei der Polizeiinspektion Traun angerufen und darum gebeten habe, den Parkplatz zu räumen: „Die haben mir gesagt, dass alle Beamten im Einsatz wären. Daraufhin habe ich gefragt, was ich jetzt tun soll, ob ich etwa eine Schrotflinte laden und selbst etwas unternehmen soll.“
„Emotionale Reaktion“
Die Frage wäre aber keine Drohung gewesen - er wäre niemals auf die Idee gekommen, jemanden zu verletzen, so der Beschuldigte. Der 64-Jährige hätte sich für seine emotionale Reaktion entschuldigt – trotzdem hätte der Polizist später erneut angerufen und angekündigt, dass er mit seinen Kollegen jetzt zu ihm nachhause kommen würde.
Hat nicht mit Festnahme gerechnet
Der Angeklagte ahnte nicht, welche Folge seine Worte haben würden: „Ich dachte, sie würden mich jetzt vielleicht verwarnen. Mit einer Festnahme habe ich sicher nicht gerechnet.“ Er und seine Frau wären aufgefordert worden, sich mit erhobenen Händen zu nähern – dann wollten die Beamten einen Identitätsnachweis sehen. Den habe er immer in seinem Keller verstaut, wo er neben seinem Ausweis jedoch auch diverse – nicht schussfähige – Waffen als „Dekoration“ aufbewahrt hatte. Daraufhin nahmen ihn die Beamten mit auf die Polizeistelle, wo der Pensionist erst nach einer langen Nacht in der Zelle um zehn Uhr vormittags einvernommen wurde.
§ 269 StGB Widerstand gegen die Staatsgewalt
(1) Wer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt und wer einen Beamten mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung an einer Amtshandlung hindert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, im Fall einer schweren Nötigung (§ 106) jedoch mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Behörde mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt oder einen Beamten mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Amtshandlung nötigt.
3) Als Amtshandlung im Sinn der Abs. 1 und 2 gilt nur eine Handlung, durch die der Beamte als Organ der Hoheitsverwaltung oder der Gerichtsbarkeit eine Befehls- oder Zwangsgewalt ausübt.
(4) Der Täter ist nach Abs. 1 nicht zu bestrafen, wenn die Behörde oder der Beamte zu der Amtshandlung ihrer Art nach nicht berechtigt ist oder die Amtshandlung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstößt.
Polizeibericht sagt etwas anderes
Der vorliegende Polizeibericht lässt die Angelegenheit jedoch ganz anders aussehen: Der Mann habe drei Mal gedroht, die Leute am Parkplatz zu erschießen. Vor Gericht schüttelte der Angeklagte heftig den Kopf, während die Richterin den Bericht vorlas: „Das habe ich so nie gesagt. Das ist doch ein Beamter und ich setzte darauf, dass der die Wahrheit spricht.“ Er bereue es, beim Polizeiposten angerufen zu haben, denn „bei 133 wäre das Gespräch aufgezeichnet worden.“ Der Prozess wurde vertagt – die Richterin möchte nun auch den zuständigen Beamten anhören. Zusätzlich soll geklärt werden, ob es vielleicht doch Aufzeichnungen des Gesprächs gibt.
Julia Höllhuemer
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.