Wegen versuchter Körperverletzung und gefährlicher Drohung hat ein 18-jähriger Oberländer am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch seine erste Vorstrafe kassiert.
Eine Diversion hatte der 18-Jährige bereits einmal bekommen und somit war in der am Donnerstag am LG Feldkirch verhandelten Causa der Joker auf eine außergerichtliche Einigung bereits verspielt. Mit dem Ergebnis, dass der 18-Jährige seine erste Vorstrafe ausfasst.
Darum geht es: Nach einem Faschingsumzug im vergangenen Februar in Frastanz hatte der damals stark alkoholisierte Jugendliche, der zu diesem Zeitpunkt noch 17 Jahre alt war, versucht, seine Ex-Freundin zu schlagen und deren Freundin über eine Treppe zu stoßen. Wenige Monate später drohte der mittlerweile 18-Jährige schließlich über die Sozialen Medien dem neuen Freund der Verflossenen Schläge an.
Zu den Hintergründen der Taten befragt, gab der Bursche an, aus Eifersucht gehandelt zu haben: „Ich wollte halt, dass die Ex-Freundin zu mir nach Hause kommt“, begründete er seinen Ausraster nach dem Faschingsumzug. Die Drohungen gegen den neuen Freund hätten auch nur der Angstmache gedient, versicherte der arbeitslose Bursche Richterin Sabrina Tagwercher.
„Ich geh’ jetzt erst einmal zum Militär“
Der Angeklagte kam am Ende mit einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 800 Euro davon. Das heißt konkret, dass er nur 400 Euro zahlen muss, den Rest gab es auf Bewährung. Auf die Frage der Frau Rat, ob permanente Arbeitslosigkeit und das Sammeln von Vorstrafen seine Zukunft seien, gab sich der junge Mann geläutert: „Ich geh’ jetzt erst einmal zum Militär und dann arbeiten.“
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