Eine 31-Jährige musste sich nun wegen absichtlicher Körperverletzung am Landesgericht St. Pölten verantworten. Sie war beim Aussteigen gestürzt und hatte dabei auch die Zugbegleiterin verletzt.
Diese Zugfahrt hatte für eine 31-Jährige nachhaltige Folgen. Doch nicht etwa wegen ihres Klimatickets, sondern aufgrund des verspäteten Nachspiels am Landesgericht St. Pölten. Denn hier musste sich die Russin nun wegen Körperverletzung verantworten. Die Frau war, wie schon des Öfteren, im Juni mit dem Zug von Wien Richtung Amstetten unterwegs – mit dabei hatte sie auch ihr Fahrrad. Wofür sie auch bezahlte, wie sie Herrn Rat erklärte. Was sie jedoch nicht wusste: Für die Mitnahme von Zweirädern ist eine Reservierung notwendig.
„Früher hat man das nicht gebraucht, da hat nur das Ticket gereicht“, so die 31-Jährige. Den ausgehändigten „Strafzettel“ soll sie allerdings mit reichlich Unmut quittiert haben und ihn postwendend zerknüllt der Schaffnerin an den Kopf geworfen haben. „Dahinter war ein Mistkübel, ich wollte dort hineintreffen“, versucht die Russin sich zu rechtfertigen.
Beim Aussteigen Gleichgewicht verloren
Kurz vor dem Ausstieg in Amstetten kreuzten sich dann erneut die Wege der Zugbegleiterin und der 31-Jährigen. Denn als die Russin beim Aussteigen mitsamt ihrem Fahrrad das Gleichgewicht verlor, fiel sie buchstäblich aus dem Wagon direkt auf den Bahnsteig. Und mit ihr die vor ihr befindliche Schaffnerin. Beide Frauen wurden bei dem Sturz verletzt. Trotz alarmierter Exekutive wurde von einer Anzeige abgesehen. Also ein Unfall.
Opfer kam nicht zu Prozess
Umso mehr staunte die 31-Jährige, als ihr die Anklage wegen Körperverletzung ins Haus flatterte. „Es tut mir furchtbar leid, ich habe das ja nicht absichtlich gemacht“, versteht die Russin die Entwicklungen in der Causa nicht. Nachdem die verletzte Zugbegleiterin der Verhandlung selbst unentschuldigt fernblieb und die Angeklagte die Umstände glaubhaft schildern konnte, wurde die Russin vom Vorwurf der absichtlichen Körperverletzung freigesprochen.
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