Streit mit Schaffnerin

„Sturz auf Bahnsteig“ endete für Frau vor Gericht

Niederösterreich
30.09.2024 06:00

Eine 31-Jährige musste sich nun wegen absichtlicher Körperverletzung am Landesgericht St. Pölten verantworten. Sie war beim Aussteigen gestürzt und hatte dabei auch die Zugbegleiterin verletzt. 

Diese Zugfahrt hatte für eine 31-Jährige nachhaltige Folgen. Doch nicht etwa wegen ihres Klimatickets, sondern aufgrund des verspäteten Nachspiels am Landesgericht St. Pölten. Denn hier musste sich die Russin nun wegen Körperverletzung verantworten. Die Frau war, wie schon des Öfteren, im Juni mit dem Zug von Wien Richtung Amstetten unterwegs – mit dabei hatte sie auch ihr Fahrrad. Wofür sie auch bezahlte, wie sie Herrn Rat erklärte. Was sie jedoch nicht wusste: Für die Mitnahme von Zweirädern ist eine Reservierung notwendig.

Die Verhandlung fand am Landesgericht St. Pölten statt. (Bild: P. Huber)
Die Verhandlung fand am Landesgericht St. Pölten statt.

„Früher hat man das nicht gebraucht, da hat nur das Ticket gereicht“, so die 31-Jährige. Den ausgehändigten „Strafzettel“ soll sie allerdings mit reichlich Unmut quittiert haben und ihn postwendend zerknüllt der Schaffnerin an den Kopf geworfen haben. „Dahinter war ein Mistkübel, ich wollte dort hineintreffen“, versucht die Russin sich zu rechtfertigen. 

Beim Aussteigen Gleichgewicht verloren
Kurz vor dem Ausstieg in Amstetten kreuzten sich dann erneut die Wege der Zugbegleiterin und der 31-Jährigen. Denn als die Russin beim Aussteigen mitsamt ihrem Fahrrad das Gleichgewicht verlor, fiel sie buchstäblich aus dem Wagon direkt auf den Bahnsteig. Und mit ihr die vor ihr befindliche Schaffnerin. Beide Frauen wurden bei dem Sturz verletzt. Trotz alarmierter Exekutive wurde von einer Anzeige abgesehen. Also ein Unfall.

Opfer kam nicht zu Prozess
Umso mehr staunte die 31-Jährige, als ihr die Anklage wegen Körperverletzung ins Haus flatterte. „Es tut mir furchtbar leid, ich habe das ja nicht absichtlich gemacht“, versteht die Russin die Entwicklungen in der Causa nicht. Nachdem die verletzte Zugbegleiterin der Verhandlung selbst unentschuldigt fernblieb und die Angeklagte die Umstände glaubhaft schildern konnte, wurde die Russin vom Vorwurf der absichtlichen Körperverletzung freigesprochen. 

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Niederösterreich



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt