Mit einem Fehler der Post musste sich ein Ehepaar aus dem Burgenland herumschlagen. Denn statt Briefe, etc. per Nachsendeauftrag zu erhalten, kam lediglich eine Mahnung ins Haus.
Eigentlich sollte der Nachsendeauftrag, den der Ehemann von Alexandra W. im Juni bei der Post einrichten ließ, ab 25. Juni aktiv sein. Offenbar gab es dabei Probleme, denn Ende August erhielt die Familie eine E-Mail, in der von einer Firma Mahnspesen verrechnet wurden, da man auf eine Rechnung nicht reagiert habe. Eine Nachfrage bei der Post habe ergeben, dass ein Fehler passiert war.
Keine Haftung für Mahnspesen
„Man sagte uns, dass wir entweder zwei Monate retour verrechnet bekommen oder die zwei Monate hinten anhängen könne“, so Frau W. zur Ombudsfrau. Auf die Frage, was nun mit den Mahnspesen sei, habe man aber gesagt, dass dafür keine Haftung übernommen wird.
Brief an Absender retourniert
„Der Nachsendeauftrag für ein Jahr kostet 67,60 und dann bekommt man keine Leistung. Wir warten außerdem auf Löschungsurkunden und es wird einem gesagt, die Post übernimmt für das ganze keine Haftung.“ Sie verlange zumindest die 18 Euro Mahngebühren. Diese seien ausschließlich dadurch zustande gekommen, weil die Post die Briefe mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ an den Absender retourniert habe.
Auftrag war leider nicht bekannt
Ein Computerproblem habe leider dazu geführt, dass der Auftrag in der zuständigen Zustellbasis nicht bekannt war, so die Österreichische Post auf unsere Anfrage. Aufgrund der Rückmeldung habe man den Fehler behoben. Für die Unannehmlichkeiten entschuldige man sich aufrichtig. Man bot den Kunden nun einzig die Rückverrechnung des Nachsendeauftrags für drei Monate an.
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