Prozess in Innsbruck

Tiroler vergriff sich an Snapchat-Bekannter (13)

Tirol
28.09.2024 08:00

Aus einem Online-Kontakt wurde mehr und bei einem Treffen machte sich ein 21-Jähriger strafbar. Die Streitfrage beim Prozess am Landesgericht war, ob er von ihrem Alter wusste.

Kennengelernt hatten sich der Mann und das 13-jährige Mädchen über das soziale Netzwerk „Snapchat“. „Sie hat mich hinzugefügt und ich dachte deshalb, dass sie in etwa im gleichen Alter wie ich ist oder etwa 16 oder 17 Jahre alt“, verantwortete sich der Mann vor Richter Reinhard Santeler und dem Schöffensenat.

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Ich habe ganz zu Beginn ganz klar gesagt, wie alt ich bin.

Das Opfer beim Prozess

Chats über rund 1,5 Monate
Das Opfer, deren Zeugeneinvernahme per Video vorgespielt wurde, schilderte es anders. „Ich habe ganz zu Beginn ganz klar gesagt, wie alt ich bin“, erklärte sie. Dass sich danach über rund eineinhalb Monate Chatverläufe ergeben hätten, die auch sexuell anzüglich waren, stellte sie hingegen nicht in Abrede. „Ich habe ihm Fotos von mir in Unterwäsche geschickt“, räumte sie ein.

Der Prozess fand am Landesgericht Innsbruck statt. (Bild: Christof Birbaumer)
Der Prozess fand am Landesgericht Innsbruck statt.

Sie habe dafür –  teils hundert Euro pro Foto – stets Geld bekommen, berichtete sie. „Das Geld habe ich mir jeweils in bar in der Wohnung von ihm abgeholt“, führte sie aus. Dort sei es – beim vierten Treffen – dann auch zu den angeklagten Übergriffen bekommen. „Er hat mich an meinem Hintern, meinen Brüsten und zwischen den Beinen berührt“, schilderte sie die Situation. Obwohl BH und Slip dazwischen gewesen seien, habe sie ihn rasch aufgefordert, „das zu lassen“.

Angeklagte: „Habe sie nur am Hintern berührt“ 
 „Ich habe sie bei diesem vierten Treffen lediglich rund 15 Sekunden am Hintern berührt“, sagte er. Weitere Berührungen habe es weder bei diesem Treffen noch sonst gegeben. Der Schöffensenat hielt das Mädchen jedoch für glaubwürdig, es ergingen vier Monate bedingte Haft und 5400 Euro Geldstrafe. Der verurteilte Mann muss seinem Opfer zusätzlich 1000 Euro Teilschmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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