Causa „falscher Zahnarzt“: Am Freitag wurde am Landesgericht Feldkirch ein weiterer Mitarbeiter des Kurpfuschers wegen Falschaussage und schweren Betrugs verurteilt.
Die Verteidigung hatte zwar einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert, doch der Schöffensenat sah es am Ende der sechsstündigen Verhandlung als erwiesen an, dass der 49-Jährige in zwei Zivilverfahren gegen seinen Chef und langjährigen Freund, der nie als Zahnarzt praktizieren hätte dürfen (die „Krone“ berichtete), bewusst gelogen hat.
So behauptete der Mann in zwei Schadenersatzprozessen mit Klagsforderungen von jeweils rund 60.000 Euro, dass die beiden klagenden Parteien gar nicht von seinem Arbeitgeber behandelt worden seien, sondern von einem in der Zwischenzeit verstorbenen Zahnarzt, der ebenfalls in der Praxis tätig war. Doch zwei ehemalige Assistentinnen sowie die beiden Kläger beharrten am Freitag im Prozess am Landesgericht Feldkirch darauf, dass diese Version eine dreiste Lüge sei. Was auch durch von der Polizei sichergestellte Chatverläufe, aus denen eindeutig hervorgeht, dass der Kurpfuscher tatsächlich als Zahnarzt in der Praxis tätig war, bestätigt wurde.
Letztlich wurde der Angeklagte – noch nicht rechtskräftig – zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und 10.400 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Begründung der vorsitzenden Richterin Lisa Pfeifer: „Sie wussten ganz genau, dass das, was Sie in den Zivilprozessen ausgesagt haben, nicht die Wahrheit gewesen ist.“
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