Am Wiener Landesgericht ist am Freitag der Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder der Rockerbande Hells Angels abgeschlossen worden. Zwei Angeklagte wurden schuldig erkannt, der dritte von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen.
Der 38 Jahre alte Hauptangeklagte erhielt 33 Monate Haft, davon elf Monate unbedingt. Ein 31-Jähriger bekam 18 Monate unbedingt, zudem wurde eine offene, aus einer Vorverurteilung resultierende Bewährungsstrafe von vier Monaten widerrufen.
Der Jüngste des Trios fasste somit insgesamt 22 Monate aus, während der Älteste zur Gänze freigesprochen wurde. Der Freispruch für den 50-Jährigen ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab zu sämtlichen Entscheidungen keine Erklärung ab.
Sollten die Urteile in Rechtskraft erwachsen, müsste der 38-Jährige nicht zurück ins Gefängnis: Der von Verteidiger Philipp Wolm vertretene Gangsta-Rapper hat die elf Monate bereits in der U-Haft verbüßt. Der 31-Jährige hätte wiederum Aussicht auf eine Fußfessel und könnte die Reststrafe im elektronisch überwachten Hausarrest „absitzen“.
Als letzte Zeugin sagte am Freitag eine 31-jährige Frau aus, die mit dem Hauptangeklagten im Spätsommer 2023 offenbar ein „Gspusi“ hatte. Dessen Verteidiger Philipp Wolm erblickte in den Angaben der Frau ein „lupenreines Alibi“.
Zahlreiche Vorwürfe
Den drei Angeklagten im Alter von 31, 38 und 50 Jahren wurde eine Fülle an strafbaren Handlungen angekreidet. Die inkriminierten Vorwürfe reichen von Schutzgelderpressung über Körperverletzungen bis zu gefährlichen Drohungen und Nötigungen. Ein zentraler Anklagepunkt betraf ein Tanzlokal in Oberösterreich, das schon in der Vergangenheit Opfer von Schutzgelderpressungen gewesen sein dürfte.
Am 17. September 2023 wurde das Lokal erneut von mutmaßlich Kriminellen heimgesucht. Laut Anklage wurden Lokalgäste, der Geschäftsführer und der DJ von Mitgliedern der Hells Angels aus Österreich und einer Gruppierung aus Deutschland aufgesucht und zusammengeschlagen, weil sie dort keine Drogen verkaufen wollten.
Sämtliche drei Angeklagte – weitere Beteiligte konnten bisher nicht ausgeforscht werden – beteuerten, sie wären an diesen Vorgängen nicht beteiligt gewesen.
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