Auf den festgenommenen Rapper Sean „Diddy“ Combs (54) kommen weitere Klagen zu. Eine Frau aus Florida reichte am Freitag in New York eine Zivilklage gegen den Musiker wegen sexuellen Missbrauchs ein. Über mehrere Jahre hinweg sei sie von Combs unter Druck gesetzt und zu nicht einvernehmlichen Handlungen genötigt worden, zitierten US-Medien aus der Klageschrift.
Demnach sei die Frau, die nach Mitteilung ihrer Anwälte nicht namentlich genannt werden will, unter Drogen gesetzt worden und habe Verletzungen, darunter eine Bisswunde, erlitten. Auch seien sexuelle Begegnungen ohne ihre Einwilligung gefilmt worden.
Gefesselt und missbraucht
Es war die zweite Klage gegen Combs in dieser Woche. Am Dienstag hatte eine Frau in New York Vorwürfe gegen den Rapper und einen seiner Mitarbeiter erhoben. Sie umfassen Vergewaltigung, erzwungenen Oralsex und die Erstellung von Videoaufnahmen von dem brutalen Vorfall, die später von Combs veröffentlicht und als Pornografie verkauft worden seien.
Demnach ereignete sich der Vorfall im Jahr 2001 in New York. Die damals 25 Jahre alte Frau macht in der Klageschrift geltend, sie sei unter einem Vorwand in Combs‘ Studio gelockt worden. Dort habe sie nach Genuss eines vermutlich mit Drogen versetzten Getränks das Bewusstsein verloren. Sie sei gefesselt und dann von beiden Männern brutal missbraucht worden.
„Weitere Opfer werden sich melden“
Ein Anwaltsteam in Houston (US-Staat Texas) stellte weitere Klagen in Aussicht. Sie würden mehr als 50 Frauen und Männer vertreten, teilte die Kanzlei mit. „Ich rechne damit, dass sich noch sehr viel mehr Opfer melden werden“, hieß es in einer Mitteilung von Anwalt Tony Buzbee, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Kommende Woche wollten sie mehr Details bekanntgeben.
Combs („Bad Boy for Life“, „I‘ll Be Missing You“) war vorige Woche in New York festgenommen worden. Aus der Anklage der Bundesanwälte gegen den Rapper geht hervor, dass Combs über Jahrzehnte Frauen missbraucht, bedroht und genötigt haben soll, seine sexuellen Wünsche zu erfüllen und danach zu schweigen, um seinen Ruf nicht zu schädigen.
Combs plädierte auf „nicht schuldig“
Der Rapper plädierte auf „nicht schuldig“. Im Falle eines Schuldspruchs in einigen oder allen Punkten droht ihm lebenslange Haft. Seine Anwälte scheiterten mit ihrem Antrag, Combs gegen Zahlung einer Millionen-Kaution aus dem Metropolitan Detention Center in Brooklyn herauszuholen.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.