Ohne Strom musste eine junge Wiener Mutter mit ihrem Baby und dessen Geschwisterchen zuletzt in ihrer neuen Wohnung zurechtkommen. Dementsprechend groß war ihr Zorn auf die Wiener Netze. Der Zorn traf in dem Fall jedoch die Falschen.
Ebenso verzweifelt wie empört hat sich Sabine S. zuletzt an die „Krone“ gewandt: Sie saß mit ihren zwei Kindern, eines davon ein kleines Baby, in der neuen Wohnung und es gab trotz eines Vertrags mit einem Energielieferanten keinen Strom – und damit kein sterilisiertes Fläschchen, kein abgekochtes Wasser für seine Nahrung und auch keinen Strom für einen Inhalator, der nach einer Covid-Infektion gebraucht wird.
Notstrom nur mit ärztlichem Attest
Dementsprechend groß war der Zorn von Frau S. auf die Wiener Netze, die ihr am Telefon erklärten, es brauche ein ärztliches Attest über einen Notfall, sonst könne man den Strom nicht als Notmaßnahme einschalten. Der Notstrom wäre die einzige Lösung gewesen, da Frau S. ihren Stromvertrag erst im letzten Moment vor dem Umzug umgemeldet hatte. Die Wiener Netze hatten in dem Fall jedoch tatsächlich keine andere Möglichkeit, denn ihnen selbst sind in solchen Situationen die Hände gebunden.
Erst, wenn der Vertrag mit dem Energielieferanten von ihm selbst eingemeldet wird, dürfen wir Zähler freischalten.
Aus der Stellungnahme der Wiener Netze
Wiener Netze müssen selbst Sanktionen fürchten
Die Wiener Netze sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, Zähler erst freizuschalten, wenn ein Energielieferant einen Vertrag mit allen Kundendaten auf der Plattform der Energiewirtschaft einmeldet. Dass Kunden selbst einen unterschriebenen Vertrag schon in Händen halten, hilft dabei nicht. Würden die Wiener Netze ohne grünes Licht der Energiewirtschaft-Plattform den Strom aufdrehen, würde das Sanktionen für das Unternehmen nach sich ziehen.
Appell an Kunden, auf Verträge zu achten
Der Grund für die strenge Regelung: Herrenlose Energielieferungen sollen rigoros unterbunden werden, da ihre Kosten sonst die Allgemeinheit tragen muss. Dass es wegen später Vertragsmeldungen zu unerfreulichen Situationen kommt, erleben die Wiener Netze laut eigener Auskunft immer wieder. Sie appellieren daher an Kunden, sich „so früh wie möglich“ um die Verträge zu kümmern.
Ebenso wird Kunden dazu geraten, bei ihren Stromverträgen genau auf die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Daten zu achten, da Fehler dabei ebenso verhindern, dass die Wiener Netze die „Lizenz zum Freischalten“ bekommen und es damit oft zu Verzögerungen kommen kann. Im Fall von Frau S. kam die Hilfe zumindest schnell: Als die Wiener Netze grünes Licht von ihrem Energielieferanten hatten, wurde ihr Smart Meter sofort ferngesteuert freigeschaltet.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.