Ein 36-jähriger Lkw-Lenker kam zuerst mit einer Diversion davon. Die Staatsanwaltschaft beschwerte sich. Das Gericht urteilte jetzt wegen fahrlässiger Tötung.
Es war der 6. Dezember 2022 in Elsbethen: Ein Lastwagenfahrer (36) übersah beim Abbiegen ein Auto, es kam zum folgenschweren Zusammenstoß. Dabei wurden der Autofahrer (66) und seine Beifahrerin (41) schwer verletzt.
Der 66-Jährige verstarb 24 Tage später im Krankenhaus. Er hatte einige Vorerkrankungen. Diese waren auch der Grund, warum das Bezirksgericht im Sommer nur eine fahrlässige Körperverletzung feststellte.
Neuverhandlung einer fahrlässigen Tötung
Der Lkw-Fahrer bekam eine Diversion angeboten: bei Zahlung von 670 Euro Geldbuße wäre das Strafverfahren eingestellt worden. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein und argumentierte in Richtung einer fahrlässigen Tötung.
Dieser Rechtsmeinung folgte auch das Landesgericht Salzburg und gab der Beschwerde Folge: „Ob die durch den Verkehrsunfall erlittenen Verletzungen für einen gleichaltrigen Patienten ohne gravierende Vorerkrankungen nicht lebensbedrohlich gewesen wären, ist nicht entscheidend“, heißt es im Entscheidungstext.
Da eine fahrlässige Tötung eine Diversion ausschließt, musste neu verhandelt werden. Das war am Donnerstag der Fall. Das Bezirksgericht verurteilte den Lkw-Lenker – verteidigt durch Anwalt Kurt Jelinek – auch wegen fahrlässiger Tötung nicht rechtskräftig zu 540 Euro Geldstrafe.
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