EU-Gelder veruntreut?

Le Pen und 27 weitere Angeklagte vor Gericht

Außenpolitik
30.09.2024 11:22

Haben Frankreichs Rechtsnationale EU-Gelder veruntreut? Insgesamt 28 Angeklagte aus den Reihen des Rassemblement National (vormals Front National) – darunter die langjährige Parteivorsitzende Marine Le Pen und ihr Vater und Parteigründer Jean-Marie Le Pen – müssen sich nun vor Gericht verantworten.

Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2004 bis 2016 und richten sich gegen die Partei, damalige Abgeordnete und Assistenten. Dabei geht es um die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten von mehreren französischen Europaabgeordneten. Zentraler Vorwurf ist, dass Le Pens Partei Gelder für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber eigentlich für die Partei gearbeitet hätten.

Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2004 bis 2016, als Marine Le Pen im EU-Parlament als Abgeordnete tätig war. (Bild: APA/AFP/FREDERICK FLORIN)
Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2004 bis 2016, als Marine Le Pen im EU-Parlament als Abgeordnete tätig war.

Insgesamt soll es um eine Summe von knapp sieben Millionen Euro gehen. Marine Le Pen hatte vor einem Jahr bereits vom Europaparlament zurückgeforderte 330.000 Euro überwiesen. Ihre Partei betont aber stets, dass dies kein Eingeständnis eines Fehlverhaltens sei. 

Präsidentschaftskandidatur Le Pens gefährdet
Die Affäre belastet Le Pen und ihre Partei bereits seit Jahren. Sollte es zu Schuldsprüchen kommen, drohen den Angeklagten empfindliche Geldstrafen sowie Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Im Falle einer Verurteilung könnten die Angeklagten außerdem für fünf Jahre für unwählbar erklärt werden, was eine Kandidatur von Marine Le Pen bei der Präsidentschaftswahl 2027 ausbremsen könnte.

Aktueller Parteichef nicht betroffen
Parteichef Jordan Bardella, der zu Beginn seiner Karriere ebenfalls Assistent eines EU-Abgeordneten war, ist von diesem Prozess nicht betroffen. Allerdings berichtete die Zeitung „Libération“ kürzlich, dass Bardella 2018 einen drei Jahre alten Kalender gekauft habe, um in diesen nachträglich EU-Parlamentstermine einzutragen. Bardella bestreitet dies, doch es scheint nicht ausgeschlossen, dass auch dieser Fall noch juristische Folgen haben wird.

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