Als redegewandter Charmeur und Hochstapler kam ein Tiroler (43) bei Frauen meist gut an. Wenn es aber nicht nach seinem Willen lief, offenbarte er seine dunklen Seiten. Nach einem Prozess am Bezirksgericht Silz stand er nun in Oberösterreich wegen Vergewaltigung vor Gericht.
Sein Auftreten zieht manche Frauen offenbar in seinen Bann: Geschickt präsentierte sich ein Tiroler (43) als Tanzlehrer, Polizist oder Hundestaffelführer und soll zeitweise fünf Freundinnen zugleich gehabt haben.
Mehrere Vorwürfe beim Prozess in Silz
Schon im März endeten diese Umtriebe mit einem Prozess am Bezirksgericht Silz – die „Krone“ berichtete. Eine Frau ortete einen Betrug rund um einen 1480 Euro teuren Kurs zur „Tanzlehrer-Assistentin“, hier gab es aber einen Freispruch. Eine Holländerin warf ihm einen sexuellen Übergriff in Serfaus vor, als sie betrunken war, die Ladung des Opfers scheiterte jedoch.
Schuldig wegen Unterhaltszahlungen
Verurteilt wurde der „Gigolo“ in Silz lediglich wegen 40.000 Euro nicht bezahlten Unterhalts. Dann ging es zurück in die U-Haft in Oberösterreich, weil es nun am Landesgericht Wels zu einem Vergewaltigungsprozess kam.
Er hat zwei Gesichter. Geht alles nach seinem Willen, ist er lieb und nett. Funktioniert das nicht, wendet er Gewalt an.
Der Staatsanwalt beim Prozess in Wels
Der Vorwurf des Staatsanwaltes: „Er hat zwei Gesichter. Geht alles nach seinem Willen, ist er lieb und nett. Funktioniert das nicht, wendet er Gewalt an.“ Ein „Gspusi“, das nicht mehr mit ihm schlafen wollte, wurde laut Anklage von dem Tiroler gefesselt und mit einem Seil gewürgt.
Reihe von Delikten vorgeworfen
Es soll zu weiteren geschlechtlichen Nötigungen und fünf Vergewaltigungen mit drei weiblichen Opfern gekommen sein. Teilweise sollen Frauen auch „abgezockt“ worden sein, rund 15 sind nun in Kontakt, einige sitzen bei den Prozessen im Publikum oder treten als Zeuginnen auf.
Der Anwalt des Tirolers ortet eine „Verschwörung“ von gekränkten Frauen. Das nicht rechtskräftige Urteil für den mehrfach vorbestraften Mann lautete dann auf sechs Jahre unbedingte Haft!
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