Linzer vor Gericht

„Dann zünde ich AMS an, Benzin kostet nicht viel“

Oberösterreich
01.10.2024 12:30

Immer wieder soll es beim AMS zu brenzligen Situation mit meist unzufriedenen Kunden kommen. Nach dem Vorfall im Arbeitsamt in Gmunden, wo ein Klient mit einem Messer hantierte, muss sich ein anderer 53-Jähriger in Linz vor Gericht verantworten. Er soll mit einem Brandanschlag gedroht haben.

Nach einem Anruf schrillten im Arbeitsmarktservice Linz alle Alarmglocken. Ein 53-Jähriger soll einem Angestellten wörtlich gedroht haben: „Wenn sich AMS und PVA (Pensionsversicherungsanstalt, Anm.) noch länger spielen, dann zünde ich die AMS-Bude an und die PVA noch dazu, denn ein kleiner Kanister Benzin kostet nicht viel.“

Strafrahmen bis zu drei Jahre
Was den AMS-Kunden – der Vorfall wurde jetzt bekannt, den Anruf hatte er im Mai getätigt – derart erzürnt hatte, ist noch unklar, denn der 53-Jährige schweigt eisern: „Der Beschuldigte hat sich noch nicht geäußert“, sagt Walter Eichinger, Sprecher des Landesgerichts in Linz. Dort muss sich der 53-Jährige am Mittwoch wegen gefährlicher Drohung verantworten. „Der Strafrahmen liegt bei bis zu drei Jahren Haft“, sagt Eichinger.

Klient sitzt nach Drohung mit Messer in U-Haft
Dieser Drohanruf ist kein Einzellfall: Laut AMS OÖ Chefin Iris Schmidt kommt es immer wieder zu verbalen Übergriffen von Kunden, die sich „oft in Ausnahmesituationen“ befinden würden. Vor knapp zwei Wochen schockte ein Klient (36) im AMS-Gmunden aber wohl selbst hartgesottene Jobberater, als er ein Messer zückte und den Vize-Abteilungsleiter bedrohte.

Die Aktion – sie endete mit einer Festnahme, niemand wurde verletzt – hat einen tragischen Hintergrund: Dem verzweifelten Laakirchener dürfte die Delogierung drohen, da kam ihm die Idee, im Gefängnis zu überwintern. Zumindest in U-Haft sitzt der 36-Jährige nun einmal bis 4. Oktober, dann muss sie verlängert werden. „Die Ermittlungen laufen wegen erpresserischer Entführung“, sagt Christoph Weber von der Staatsanwaltschaft Wels zum Fall. „Ein Sachverständigen-Gutachten zur Frage der Zurechnungsfähigkeit wird eingeholt.“

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