Großer Ärger herrscht bei einem burgenländischen Unternehmer, der für jeden einzelnen seiner Verkaufsstände zur Kasse gebeten wird. Grund dafür ist eine Ungenauigkeit im neuen Gesetz. Er ist nicht der einzige Betroffene.
Große Freudensprünge hat die Vorschreibung der neuen ORF-Beiträge wohl bei niemandem ausgelöst. Bei Helmut Piringer, Eisverkäufer aus Eisenstadt, ist der Ärger aber besonders groß. Er hat im Vorjahr insgesamt drei Verkaufsstände in drei unterschiedlichen Gemeinden betrieben. Nun hat er ein Schreiben von der ORF-Beitrags-Servicestelle OBS erhalten. Piringer soll für jeden der drei Standorte die volle Jahresgebühr bezahlen.
„Haben nicht einmal Radio“
Und das, obwohl einer der Standorte seit heuer dauerhaft geschlossen ist. Außerdem sind die (verbleibenden) Standorte nur während der Saison geöffnet, spätestens Anfang Oktober werden diese zugesperrt. Laut dem Unternehmer handelt es sich zudem um mobile Verkaufscontainer, die nach Saisonende weggebracht werden. Dass er trotzdem für das ganze Jahr zahlen soll, und das gleich mehrfach, sieht Piringer nicht ein. „Wir haben nicht einmal ein Radio bei den Verkaufsständen, die Abrechnung erfolgt mithilfe eines Handys“, sagt der „Eisdealer“-Chef.
Mahnstopp erreicht
Als Privatperson muss er übrigens auch noch extra den ORF-Beitrag zahlen. Der Unternehmer ist verärgert: „Diese ganze Regelung ist einfach nicht durchdacht.“ Vielen anderen gehe es ähnlich wie ihm. Nach der Kontaktaufnahme mit OBS ist es ihm zumindest gelungen, einen Mahnstopp zu erreichen. Wie viel er letztlich zahlen wird müssen, steht noch nicht fest.
Trifft auch Maronistände und Christbaumverkäufer
Laut Wirtschaftskammer gibt es mehrere Sparten, welche von dieser Regelung betroffen sind – vom Arbeitskräfteüberlasser, über Reinigungs- und Überwachungsunternehmen bis hin zu Obsthändlern, Maronibrater und Christbaumverkäufern. Vereinfacht gesagt gilt jede Gemeinde mit einem Verkaufsstand als Betriebsstätte. Hat ein Unternehmer beispielsweise zwei Verkaufsstände in zwei unterschiedlichen Orten, muss er zweimal zahlen. Hat er vier Verkaufsstände in einem Ort, zahlt er nur einmal.
Selbst Baustellen sind beitragspflichtig
Sogar Baustellen, die länger als sechs Monate dauern, gelten als beitragspflichtige Betriebsstätten. Bei der Wirtschaftskammer geht man aber davon aus, dass es beim Gesetz noch zu einer Nachbesserung in Form eines Erlasses kommen wird. Betroffene könnten sich derweil an das Servicecenter der Wirtschaftskammer wenden.
Verständnis für Unmut
Auch bei der ORF-Beitragsstelle verweist man darauf, dass eine Mehrfachbelastung gesetzlich eigentlich nicht beabsichtigt sei, man verstehe den entstandenen Unmut. Es gebe bereits Gespräche, um eine sachgerechte Lösung zu finden. „In einem ersten Schritt soll im Rahmen der diesjährigen Beitragseinhebung eine Entlastung im Sinne einer Refundierung bzw. einer Korrektur der Beitragsvorschreibung sichergestellt werden“, wird betont. Betroffene Unternehmen könnten sich an die OBS (kam@orf.beitrag.at) wenden, wodurch das Mahnverfahren vorerst ausgesetzt werde.
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