Einweisung in Anstalt

Wiener ertränkte Bulldogge „Benji“ im Wasserkübel

Gericht
01.10.2024 10:37

Die schlimme Tierquälerei an einer französischen Bulldogge und die Misshandlung der eigenen Mutter sind am Dienstag im Wiener Landesgericht Thema. Ein 38-jähriger Wiener soll seine Mutter geschlagen und das arme Tier in einem Kübel ertränkt haben. Nicht das erste Tier, das in Obhut des Mannes starb.

„Benji“ musste schlimme Qualen erleiden in seinen letzten drei Lebenstagen. Die französische Bulldogge hatte das große Pech, von einem psychisch kranken Mann aufgenommen worden zu sein. Der 38-jährige Wiener erzählt von seinen Taten nüchtern und gefasst. „Ich gebe es zu“, sagt der Mann in seinem Prozess im Wiener Landesgericht, in dem er nicht der Angeklagte ist, sondern – wie man es in Unterbringungs-Verhandlungen nennt – der Betroffene. 

Hund soll „ferngesteuert“ gewesen sein
Tatsächlich betroffen von den Geschehnissen sind aber „Benji“ und die Mutter des Wieners. Im Mai rasierte er dem verspielten Tier mit einer Schere die Kopf- und Barthaare ab: „Weil ich Paranoia habe und dachte, dass er fremdbestimmt ist.“ – „Was meinen sie mit fremdbestimmt?“, fragt die Staatsanwältin. „Na, dass er ferngesteuert ist, durch eine übernatürliche Kraft.“

Er holte der Floridsdorfer einen Kübel und füllte ihn mit Wasser. „Ich hab ihn einfach eingetaucht“, sagt er. Solange, bis das arme Tier qualvoll ertrunken ist. „Warum haben Sie das getan?“, will Herr Rat wissen: „Wegen meiner Paranoia. Ich dachte, dass er mich fressen könnte.“ Nach der Tat fuhr er mit dem Kadaver zum Müllplatz und entsorgte den toten Hund.

Früherer Hund des Angeklagten starb bei Balkonsturz
Brisant: Im Oktober 2023 stand der Beschuldigte schon einmal vor Gericht. Damals wurde er von dem Vorwurf, seinen damaligen Hund vom Balkon geworfen zu haben, im Zweifel freigesprochen. Im Prozess hatte er behauptet, das Tier sei selbst über das Geländer gesprungen – Benjis Vorgänger verendete beim Aufprall. Der Sturz dieser Bulldogge war am Dienstag im Prozess kein Thema mehr.

Der Betroffene im Wiener Landesgericht. (Bild: Anja Richter)
Der Betroffene im Wiener Landesgericht.

Auch eigene Mutter im Wahn schwer verletzt
Doch ging es um einen weiteren schrecklichen Vorfall. Der Betroffene war zu Besuch bei seiner Mutter und habe gesagt, dass er mit seinem Vater telefonieren wolle. Die Mutter antwortete: „Du kannst nicht mit ihm telefonieren. Papa ist doch tot.“ Weil der Mann das nicht akzeptieren wollte, schlug er mit seinen Fäusten auf die Frau ein, brach ihr unter anderem Nase und Brustbein. „Ich hatte Angst, dass er mich tatsächlich umbringen will. Das bricht mir als Mutter das Herz“, gibt die Frau, die von ihrem Sohn schwer verletzt wurde, zu Protokoll.

Einweisung in Anstalt
Auch an diesen Vorfall erinnert sich der Mann lückenlos. Trotzdem führt der psychiatrische Gutachter aus, dass der Betroffene bei seinen Taten unzurechnungsfähig gewesen sei. „Er handelte unter dem Einfluss einer akuten Psychose.“ Zudem habe der Mann, der an paranoider Schizophrenie leide, vor den Taten stets Cannabis geraucht. Das Risiko einer schweren Gewalttat sei dann laut dem Psychiater sechs- bis zwölfmal erhöht. Eine bedingte Unterbringung schließt der Gutachter aus. Somit ist klar: Der Mann wird in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Die Entscheidung akzeptiert er.

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