Er fuhr zwar extra am 20. April 2021 nach Braunau, um den Geburtstag von Adolf Hitler zu feiern, zu seinem Prozess wegen Wiederbetätigung erschien ein nun 60-jähriger Berliner allerdings auch am Dienstag nicht. Nun wurde ein Auslieferungsantrag gestellt.
Der damals 57-Jährige aus Berlin soll am 20. April 2021 vor dem Geburtshaus Adolf Hitlers in Braunau einen Kranz abgelegt haben. Sein Anwalt erklärte am Dienstag, der Angeklagte müsse arbeiten, könne deshalb nicht zu seinem Gerichtstermin kommen.
Alle waren da, nur der Angeklagte nicht
Der Beschuldigte möchte sich zwar der Verantwortung stellen, könne aber aus beruflichen Gründen nicht aus Berlin anreisen, so sein Rechtsvertreter. Der Termin der Gerichtsverhandlung war seit längerem bekannt, auch alle Geschworenen waren erschienen. Heuer im Mai war der Prozess schon einmal vertagt worden, weil der Angeklagte nicht nach Ried gekommen war.
Richter war verärgert
„Wir lassen uns nicht an der Nase herumführen“, sagte dann auch der Richter und kündigte an, einen Auslieferungsantrag an die deutschen Behörden zu stellen. Dann würde der Beschuldigte in Deutschland in Auslieferungshaft genommen und müsse in Österreich in der Untersuchungshaft auf einen neuen Verhandlungstermin warten. Sollte dem nicht stattgegeben werden, müsse der Angeklagte damit rechnen, bei einer Einreise nach Österreich verhaftet zu werden.
In einem Film dokumentiert
Der Mann aus Berlin, der damals 57 Jahre alt war, soll 2021 auf einem Fensterbrett des Adolf-Hitler-Geburtshauses in Braunau einen Trauerkranz mit der Aufschrift „RIP USA“ – laut Anklage stehe USA für „Unser seliger Adolf“ – niedergelegt haben. Gleichzeitig wurde in der Stadt für den Dokumentarfilm „Wer hat Angst vor Braunau“ von Günter Schwaiger gedreht. Der Angeklagte kommt in diesem Film vor, er gab anscheinend zu, Hitler zu verehren.
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