Lehrer sind wichtige Förderer von Kindern. Doch was, wenn ein Pädagoge einem Schüler zusetzt? Familien können sich wehren.
Schulen sollen daran mitwirken, Schüler zu verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft heranzubilden. Die Jugendlichen sollen zu selbstständigem Urteil, sozialem Verständnis und aktivem Lebensstil geführt werden sowie dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sein. So lauten einige Kernbotschaften des Zielparagrafen für Österreichs Schulen.
Wir decken kein Mobbing, gehen auch anonymen Beschwerden nach und prüfen diese sorgfältig.
Paul Gappmaier
Was tun, wenn Lehrer sich fragwürdig verhalten?
Eine wesentliche Rolle spielen dabei in diesem System die Pädagogen. Sie sind besondere Autoritäts- und Schlüsselpersonen für Kinder und Jugendliche. Was aber, wenn Lehrpersonen – es handelt sich in Tirol erfreulicherweise um wenige schwarze Schafe – sich fragwürdig, unpädagogisch verhalten, mitunter übergriffig werden, psychische Gewalt ausüben, mobben? Lieber den Mund halten, aus Angst, durch die Beschwerde könnte die Lage für das Kind noch schlimmer werden?
„Bildungsdirektion nimmt Beschwerden sehr ernst“
„Nein, ich animiere die Eltern in einem Fall aufzustehen und Beschwerde einzubringen. Wir decken kein Mobbing, gehen auch anonymen Beschwerden nach und prüfen diese sorgfältig. Und zwar objektiv aus der Sicht beider Konfliktparteien“, so Tirols Bildungsdirektor Paul Gappmaier, der auch eine allfällige Angst vor „Beschwerdenachteilen“ nehmen will: „Wir tolerieren so etwas nicht!“
Oft löst bereits ein offenes, respektvolles Gespräch zwischen Eltern, Kind und betroffener Lehrperson das Problem.
Manfred Jordan
Wie Eltern bei Konflikten vorgehen sollen
Wie könnte nun ein Beschwerdeweg konkret aussehen? Nicht immer „ganz oben“ beginnen. Oft löst bereits ein offenes, respektvolles Gespräch zwischen Eltern, Kind und betroffener Lehrperson das Problem. Und zwar zufriedener für beide Seiten und daher auch nachhaltig positiv. Gelingt das nicht, stehen an der Schule weitere „Interventionsinstanzen“ wie Klassenvorstand, Vertrauenslehrperson, Schulpsychologin, Direktion offen und schlussendlich auch die Bildungsdirektion sowie die Kinder- und Jugendanwaltschaft.
Schulbehörde muss Fehlverhalten prüfen
Die Schulbehörde hat die Aufgabe, ein allfälliges pädagogisches oder/und dienstrechtliches Fehlverhalten eingehend zu prüfen. Liegt ein solcher vor, können sie verschiedene Maßnahmen festlegen. Diese reichen von belehrenden Dienstgesprächen, begründenden Coachings oder pädagogischen Schulungen über einen Verweis bis zu einer allfälligen Entlassung.
Eine gelingende Beschwerdequalität lässt Kinder und Jugendliche erfahren, wie belastende Situationen im schulischen Arbeitskontext mit einem respektvollen, offenen Dialog positiv bearbeitet werden können. In diesem Sinne lernt man nicht für die Schule, sondern fürs Leben. Also nicht Mund halten, sondern aufmachen!
Fragen an „Krone“-Schulratgeber Manfred Jordan gerne per Mail an: schulratgeber-tirol@kronenzeitung.at
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