Die Ermittlungen in diesem Fall waren in Gang gekommen, als im August 2012 eine Frau mit schwersten Verletzungen auf einer Straße in Wien-Floridsdorf aufgegriffen wurde. Im Spital wurden u.a. beidseitige Rippenbrüche, von Schrotkugeln herrührende Schusswunden am Schambein, von brennenden Zigaretten stammende Verletzungen und Blutergüsse am ganzen Körper festgestellt.
Wie die Gerichtsmedizinerin dazu in der Verhandlung erklärte, war allein der massive Blutverlust infolge der zahlreichen Hämatome schon lebensbedrohlich. Erst nach mehrwöchiger Behandlung auf der Intensivstation konnte sie Ende September aus dem Wilhelminenspital entlassen werden.
Tochter vertraute sich Pflegeeltern an
Da sie zunächst behauptete, die Identität ihrer Peiniger nicht zu kennen, ermittelten die Behörden vorerst gegen unbekannte Täter. Dass es sich dabei um ihren eigenen, 41 Jahre alten Lebensgefährten und einen 47 Jahre alten Freund der Familie gehandelt hatte, förderte erst die Tochter der Misshandelten zutage. Die 16-Jährige - sie ist geistig entwicklungsverzögert - war infolge des langen Krankenhausaufenthalts der Mutter zu Pflegeeltern gekommen und vertraute sich diesen an. So habe sie der 47-Jährige regelmäßig missbraucht und sei dafür vom eigenen Vater selbst wiederholt zu ihrem Peiniger chauffiert worden. Beide Männer wanderten daraufhin in U-Haft.
Zur Warnung Schrotladung in den Unterleib geschossen
Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass der 47-Jährige seit 2008 ein regelrechtes Terror-Regime aufgezogen hatte. Am Anfang standen 300 Euro, die er der befreundeten Familie geborgt hatte. Als der 41-jährige den Betrag nicht zurückzahlen konnte, zwang ihn der Ältere laut Anklage, seine Freundin auf den Strich zu schicken und ihm die Tochter zur Befriedigung seiner sexuellen Gelüste zu überlassen. Wenn diese nicht parierten, setzte es Hiebe, Faustschläge und Tritte. Der 41-Jährige leistete aus Furcht vor dem elffach Vorbestraften keinen Widerstand. Einmal schoss ihm der 47-Jährige zur Warnung eine Schrotladung in den Unterleib.
"Über etwas anderes als Höchststrafe nicht nachgedacht"
Da bei der Frau trotz ihrer jahrelangen Misshandlung und der seelischen Peinigung keine Dauerfolgen nachweisbar waren, kam der 47-jährige Haupttäter mit einem Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung, Zuhälterei, Erpressung und - bezogen auf die 16-Jährige - Missbrauch einer wehrlosen bzw. psychisch beeinträchtigten Person davon. Dafür vorgesehener Strafrahmen: maximal fünf Jahre. "Über etwas anderes als die Höchststrafe haben wir gar nicht nachgedacht", meinte die Richterin in der Urteilsbegründung.
Der 41-Jährige erhielt wegen Beteiligung an der absichtlichen schweren Körperverletzung und des sexuellen Missbrauchs 15 Monate unbedingt. Bei ihm waren laut Gericht die untergeordnete Rolle sowie seine Angst vor dem Haupttäter mildernd zu werten. Beide Männer wurden zusätzlich zu einer finanziellen Wiedergutmachung verurteilt: Die Frau bekam 18.000 Euro zugesprochen, ihre Tochter 5.000 Euro.
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