62 Kinder wurden 2023 in Tirol Opfer von Verkehrsunfällen. Der VCÖ erinnert an für sie geltende Sonderregelungen in der StVO und fordert weitere Maßnahmen ein.
Schon mal was vom „unsichtbaren Schutzweg“ gehört? Wenn nicht, dann ist es höchste Zeit, denn diese Regelung steht seit nunmehr 30 Jahren in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Konkret besagt sie: Wenn Fahrzeuglenker erkennen, dass Kinder (egal ob mit oder ohne Aufsichtsperson) die Straße queren wollen, dann muss ihnen das der Fahrzeuglenker gewähren – auch ohne Zebrastreifen.
Zudem sind Kinder vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen. Heißt: „Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich [...] insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.“
62 Kinder angefahren, 20 am Zebrastreifen
Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) kritisiert, dass diese beiden Grundsätze zu häufig missachtet werden, und verweist auf Zahlen der Statistik Austria: Demnach wurden 2023 in Tirol 62 zu Fuß gehende Kinder Opfer eines Verkehrsunfalls, 61 davon im Ortsgebiet. Jedes dritte Kind wurde gar auf einem Schutzweg angefahren, „also dort, wo es offensichtlich sein sollte, dass Kinder absoluten Vorrang haben“, mahnt der VCÖ und erinnert an die StVO: Demnach muss sich ein Fahrzeug einem Schutzweg so nähern, dass es davor anhalten kann.
Wir brauchen eine Kultur der Rücksichtnahme zwischen den Verkehrsteilnehmenden und mehr Bewusstsein über den verpflichtenden Schutz der Kleinsten.
VCÖ-Expertin Katharina Jaschinsky
Schutzwege mit Tempo 30 und Parkverbot sicherer
Laut VCÖ-Analyse passierten 15 der 20 Schutzweg-Unfälle auf Straßen mit Tempolimit von 40 oder 50 km/h. „Bei 50 km/h ist der Anhalteweg rund doppelt so lang wie bei 30 km/h“, erinnern die Experten. Vermehrtes Tempo 30 würde die Sicherheit daher stark erhöhen. Eine weitere Forderung des VCÖ ist die übersichtlichere Gestaltung von Zebrastreifen: Das Halte- und Parkverbot vor Schutzwegen gehöre von fünf auf zehn Meter erweitert.
Passend zum Schulbeginn erinnert der VCÖ auch an seinen Schulwegcheck. Auf der Website www.map.vcoe.at/schulwegcheck können in einer Online-Karte Gefahrenstellen für Kinder eingetragen werden – beispielsweise zu hohes Tempo, zu schmale Gehsteige oder fehlende Radwege. Der Verkehrsclub sammelt diese und leitet sie an die zuständigen Gemeinden, Städte oder Bezirke weiter.
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