Anrainer klagte Kirche

Einigung im Salzburger Kirchglocken-Streit

Salzburg
01.10.2024 17:46

Ein Salzburger Anrainer klagte die Erzdiözese, weil das Geläut der nahegelegenen Pfarrkirche Herrnau zu laut sei. Beim Zivilprozess einigten sich beide Seiten auf Nachschärfungen: Halbstündlich gibt es beispielsweise nur noch ein „Ding Dong“.

Es läutet nicht mehr so laut in Herrnau. Und auch nicht mehr so oft. Darauf einigten sich die zwei beteiligten Parteien beim zivilrechtlichen Prozess am Dienstag: Auf der einen Seite, ein anwaltlich vertretener Anrainer der Salzburger Pfarrkirche im Stadtteil Herrnau. Auf der anderen Seite, die Salzburger Erzdiözese mit ihrem Anwalt Gerhard Lebitsch.

Glocken so laut wie Baustellenlärm
Es war nicht das erste Aufeinandertreffen: 2023 reichte der Salzburger – selbst ein Kirchgänger und lange Teil des Pfarrgemeinderates – Klage wegen Unterlassung und Schadenersatz ein. „Es geht nicht um das Läuten an sich“, betont der Anwalt des Klägers. Vielmehr gehe es um die Lautstärke und die Häufigkeit. „Es ist für manche Nachbarn extrem laut, mehr als 80 Dezibel. Das ist ständiger Baustellenlärm.“

Dabei war es nicht immer so: Erst durch die Sanierung des Glockenturms im Jahre 2020 sei das Geläut viel lauter, so die klagende Seite. Grund sei laut dem Anwalt des Klägers die Mechanik des neuen Schlagwerks. Lebitsch hält dagegen: „Der Stundenschlag ist weder lauter noch lästiger geworden.“

Neue Regeln für das Glockenläuten
Im Juli trafen sich Kläger und Beklagte mit ihren Anwälten erstmals vor Gericht. Da wurde schon ein erster Kompromiss erreicht: Die Glocken der Kirche zu Ehren der Heiligen Erentrudis läuten seitdem nicht mehr im Viertelstundentakt, sondern nur stündlich und halbstündlich – an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. Nun wurde dies noch ein wenig nachgeschärft: Die acht einleitenden Schläge zur Einleitung der vollen Stunde werden ausgelassen. Samstags wird wie an Feiertagen geläutet. Und der Stunden- sowie Halbstundenschlag soll nur mehr mit der kleineren Glocke erfolgen. Also nur mehr ein „Ding Dong“, protokollierte die Richterin.

Dies soll zumindest bis zum 10. Dezember umgesetzt werden: „Damit wir vor Weihnachten auch einen Weihnachtsfrieden haben“, so Lebitsch.

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