Mit Kokaindeals und Schmuggelfahrten hatte sich der 31-jährige Angeklagte seinen Lebensunterhalt finanziert. Nun wandert der Pizzabäcker für 18 Monate ins Gefängnis. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
„Ich habe notgedrungen mit Drogen gedealt, wenn ich zu wenig Arbeit hatte“, begründet der zweifache Familienvater im Schöffenprozess am Dienstag am Landesgericht Feldkirch sein Handeln. Allzu arbeitsfreudig scheint der im Vorarlberger Oberland wohnhafte Mann in der Vergangenheit jedoch nicht gewesen zu sein.
Denn laut Versicherungsauszug war der 41-jährige Marokkaner lediglich ein Gelegenheitsarbeiter und zuletzt als Pizzabäcker auf geringfügiger Basis tätig. Ansonsten lebte er von Notstandshilfe, bezog Überbrückungsgeld und Wohnbeihilfe.
Dennoch leistete er sich mit seiner Familie ein luxuriöses Leben mit schickem Mercedes, toll eingerichteter Wohnung und Markenklamotten.
2000 Euro pro Schmuggelfahrt kassiert
Laut Anklageschrift hatte sich der Mann seinen Luxus auf kriminelle Art und Weise „erarbeitet“, indem er im Auftrag Dritter in seinem Auto Kokain von Mailand nach Vorarlberg schmuggelte und pro Fahrt 2000 Euro kassierte. Auch er selbst konsumierte und verkaufte Kokain an andere weiter.
Ich habe notgedrungen mit Drogen gedealt, wenn ich zu wenig Arbeit hatte.
Der Angeklagte vor Gericht
Als der angeklagte Marokkaner am 4. Mai dieses Jahres mit seinem Mercedes, in dem sich knapp 400 Gramm Kokain befanden, nach Vorarlberg einreisen wollte, klickten schließlich die Handschellen.
Zufall war das nicht: Bereits im Vorfeld hatten zwei Tippgeber der Polizei von den Machenschaften des Angeklagten berichtet. Es kam zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Im Prozess bekannte sich der Marokkaner teilweise schuldig. So behauptete er, lediglich eine Drogenfahrt unternommen, 250 Gramm Kokain weiterverkauft und auch selbst gekokst zu haben.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Am Ende sprach die vorsitzende Richterin Verena Wackerle den 41-Jährigen aber im Sinne der Anklage schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Haftstrafe von 18 Monaten. Wegen des Bereicherungsvorsatzes muss der Drogendealer zudem der Republik Österreich einen Verfallsbetrag in Höhe von 17.500 Euro bezahlen.
Der Angeklagte nahm das Urteil an. Staatsanwalt Markus Fußenegger meldete hingegen Strafberufung an. Nun wird das Oberlandesgericht Innsbruck über das Strafmaß entscheiden.
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