Sexuelle Belästigung

Erstes Urteil wegen Catcalling in den Niederlanden

Ausland
02.10.2024 14:08

Zum ersten Mal ist in den Niederlanden ein Mann wegen sexueller Belästigung einer Frau auf offener Straße verurteilt worden. Sein Verhalten wurde durch den zuständigen Richter als „erniedrigend, angsteinjagend und entehrend“ beurteilt. Seit 1. Juli ist verbale sexuelle Belästigung – auch Catcalling genannt – in den Niederlanden strafbar.

Dies darf man wohl als Urteilssensation und Erfolg für alle Frauen werten. Denn in den Niederlanden wurde ein 33-jähriger Mann erstmals wegen sexueller Belästigung einer Frau auf offener Straße verurteilt. Das Urteil ist mild ausgefallen, aber dennoch: Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 280 Euro verurteilt, davon 180 Euro auf Bewährung und gilt damit als verurteilter Straftäter.

„Catcalling“ in den Niederlanden strafbar
Die Tat wurde durch den Richter als „erniedrigend, angsteinjagend und entehrend“ gewertet – sexuelle Belästigung, in der verbalen Form auch „Catcalling“ genannt, ist seit dem 1. Juli in den Niederlanden strafbar.

Laut Zeugenaussagen hatte der Mann im August im Zentrum von Rotterdam eine junge Frau sexuell bedrängt – zunächst mit Bemerkungen und Zurufen, dann war er ihr hinterhergelaufen und hatte sie sogar an den Hüften festgehalten. Ordnungskräfte hatten dies beobachtet und auch gesehen, dass die Frau versucht hatte, den Mann abzuwehren. Vor Gericht verweigerte der Mann die Tat. 

Gesetz wird derzeit geprüft
In Rotterdam läuft derzeit ein einjähriges Pilotprojekt zur Evaluierung der Durchsetzbarkeit des neuen Gesetzes gegen sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum. Im Rahmen dieser Initiative sind speziell geschulte Polizeibeamte in Zivilkleidung auf den Straßen der Stadt im Einsatz.

Diese Beamten haben die Befugnis, unmittelbar einzuschreiten und Personen festzunehmen, die sich folgender Verhaltensweisen schuldig machen: Verbale, sexuelle Belästigung, anzügliches Pfeifen oder Zischen und bedrohlich wirkende Gesten mit sexuellem Unterton.

Das Hauptziel dieser Maßnahme ist es, die praktische Umsetzbarkeit und Wirksamkeit des neuen Gesetzes unter realen Bedingungen zu testen. Dabei sollen verschiedene Aspekte untersucht werden, wie die Häufigkeit der Vorfälle, die Reaktionszeit der Beamten und die Beweissicherung zur Dokumentation Vorfälle dieser Art. Zudem soll grundsätzlich die Akzeptanz dieser Maßnahme in der Bevölkerung dokumentiert werden. 

Jede dritte Frau in Österreich betroffen
Auch in Österreich stellt sexuelle Belästigung ein flächendeckendes Problem dar. Demnach ist jede dritte Frau (seit dem 15. Lebensjahr) von körperlicher und/oder sexueller Gewalt innerhalb oder außerhalb von intimen Beziehen betroffen – laut Statistik sind es nahezu 35 Prozent der weiblichen Bevölkerung. Jede vierte Frau erlebt dabei sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (26,59 Prozent). Jede fünfte Frau ist von Stalking betroffen (21,88 Prozent). 

Beratung für betroffene Frauen

Experten in Österreich kritisieren schon länger die unzureichenden politischen Maßnahmen im Kampf gegen sexuelle Belästigung bei Frauen. Vor allem die hohe Dunkelziffer sei zu erwähnen bei Vorfällen der Betroffenen. Die Niederlande streben an, das weitverbreitete Problem der „Aussage-gegen-Aussage“-Situationen bei sexueller Belästigung effektiver anzugehen. In solchen Fällen kommt es häufig zu milden Urteilen oder Freisprüchen aufgrund mangelnder Beweise. 

Auch der zuständige Richter, der das „Catcalling“-Urteil verhängte, ist der Meinung, dass solch sexuelle Einschüchterung für Unsicherheit sorge und die Bewegungsfreiheit einschränke. Und: „Menschen vermeiden bestimmte Plätze oder kleiden sich anders.“ Ähnliche Gesetze wie in den Niederlanden sind hierzulande bislang nicht geplant. 

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