Mit Mappen verdeckten die Angeklagten – 29 und 30 Jahre alt – ihre Gesichter, als sie am Donnerstag um 9 Uhr im Landesgericht Wiener Neustadt (NÖ) vorgeführt wurden. Im Freibad „Aqua Splash“ in Traiskirchen sollen sie im Juni im Strudelbecken unter Wasser insgesamt sechs junge Badegäste im Alter von neun bis 13 Jahren im Intimbereich betastet haben. Sie wurden zu jeweils 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt – nicht rechtskräftig.
„Ich habe zwei Kinder im Alter von sechs und acht Jahren“, sagte der erstangeklagte Afghane, der auch mit seinem früheren Beruf überraschte: „Ich war Polizist“, gab er an. Zu den erschütternden Vorwürfen zu der Tat am 18. Juni 2024 im Freibad „Aqua Splash“ in Traiskirchen (NÖ) bekannte er sich, ebenso wie der Zweitangeklagte, „schuldig“. Er sei an dem Tag das erste Mal in seinem Leben alkoholisiert gewesen. „Ich schwöre, dass ich das nicht absichtlich gemacht habe. Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe. Ich habe selbst Kinder und bereue das sehr.“ An den Vorfall könne er sich aufgrund der Alkoholisierung gar nicht mehr erinnern.
Angeklagte motivierten sich gegenseitig
In dem Strömungskanal soll das Duo an jenem Sommertag badenden Kindern aufgelauert haben. Demnach seien sie im Strudelbecken untergetaucht und hätten unter Wasser gezielt nach ihren Opfern gegriffen und versucht, diese im Intimbereich zu betasten – was ihnen teilweise auch gelungen sei. Der Staatsanwalt konkretisierte: „Sie haben nach der Vagina gegriffen, einem Opfer in den Penis gezwickt, ein weiteres intensiv an Vagina und an Brust betastet.“ Auch das Gesäß der Kinder sei Ziel mehrerer Angriffe gewesen. Zu den Taten sollen sich die zwei Asylwerber laut Staatsanwalt gegenseitig motiviert haben.
1,1 Promille Alkohol im Blut
„Meine Mandantin hat noch immer Angst, alleine rauszugehen“, berichtete eine Opfervertreterin in dem Prozess um mehrfachen sexuellen Missbrauch von Unmündigen. Ein Zeuge berichtete zudem, dass zum Tatzeitpunkt, abgesehen von den beiden Angeklagten, nur Kinder im Sprudel gewesen sein sollen. Die Angeklagten hätten sich beim Untertauchen mit einer Hand die Nase zugehalten, mit der anderen „irgendwelche Kinder abgetatscht“. Ein kleines Kind sei auch „runtergezogen worden“.
Laut Richter hatte der 30-jährige Erstangeklagte bei seiner Verhaftung 1,1 Promille Alkohol im Blut. „Das reicht für eine Enthemmung. Aber das ist weit entfernt davon, nicht mehr zu wissen, was man tut“, kritisierte Herr Rat, dass der Mann versuche, alles auf den Alkohol zu schieben.
Erst kurz vor der Tat im Camp eingezogen
„Ich hatte Sorgen um meine Tochter. Sie kann nicht gut sprechen, hat Probleme mit den Stimmbändern“, behauptete der „Polizist“ dann. Eine OP sei bei dem Kind, das bei der Großmutter lebe, unmittelbar bevorgestanden. „Ich hatte Angst, habe im Camp deshalb Tabletten verschrieben bekommen“, sagte der Witwer, der seine Frau durch Krebs verloren hatte. Das Flüchtlingscamp in Traiskirchen hatte der 30-Jährige erst wenige Tage vor den Angriffen erreicht. Traurigkeit konnte eine Zeugin an den Männern nicht erkennen: „Sie haben miteinander gelacht.“
Zweitangeklagter ist Nichtschwimmer
Auch der Zweitangeklagte sagte aus, sich aufgrund einer Alkoholisierung nicht mehr an den „Badetag“ erinnern zu können. Konsumiert hätten sie eine Flasche Wodka. Das ließ der Richter nicht gelten: „Sie sagen, Sie wissen noch, dass Sie ins Bad gegangen sind. Und dann erinnern Sie sich erst wieder daran, dass Sie festgenommen wurden. Das widerspricht Ihren bisherigen Aussagen.“ Doch der 29-Jährige blieb dabei und ergänzte: „Ich möchte mich entschuldigen. Ein normaler Mensch macht so etwa nicht.“ Er sei Nichtschwimmer. Auch deshalb sei es „absolut nicht gescheit gewesen, ins Strudelbecken zu gehen“. Opferanwalt Florian Höllwarth in seinem Schlussplädoyer: „Die Aussagen der Kinder waren eindeutig.“
Opfer bekommen 500 bzw. 1000 Euro Schmerzensgeld
Um 13.30 Uhr stand das Urteil des Schöffensenats fest: Die beiden Männer wurden zu jeweils 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt. Da sie seit Juni in U-Haft waren, werden die zwei Asylwerber in wenigen Wochen wieder frei sein. In rund zwei Wochen können sie um Enthaftung ansuchen. Dann sind zwei Drittel der unbedingten Strafe abgesessen. Den jungen Opfern werden zwischen 500 bzw. 1000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die Angeklagten hatten im Prozess nur 100 Euro je Kind anerkannt. Nicht rechtskräftig.
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