Tatort Traiskirchen

Freibad-Missbrauch: „Runter gezogen, abgetatscht“

Gericht
03.10.2024 10:50

Mit Mappen verdecken die Angeklagten – 29 und 30 Jahre alt – ihr Gesicht, als sie am Donnerstag um 9 Uhr im Landesgericht Wiener Neustadt (NÖ) vorgeführt werden. Im Freibad „Aqua Splash“ in Traiskirchen sollen sie im Juni im Strudelbecken unter Wasser insgesamt sechs junge Badegäste im Alter von neun bis 13 Jahren im Intimbereich betastet haben. 

„Ich habe zwei Kinder im Alter von sechs und acht Jahren“, sagt der erstangeklagte Afghane, der auch mit seinem früheren Beruf überrascht: „Ich war Polizist“, gibt er an. Zu den erschütternden Vorwürfen zu der Tat am 18. Juni 2024 im Freibad „Aqua Splash“ in Traiskirchen (NÖ) bekennt er sich, ebenso wie der Zweitangeklagte, „schuldig“. Er sei an dem Tag das erste Mal in seinem Leben alkoholisiert gewesen. „Ich schwöre, dass ich das nicht absichtlich gemacht habe. Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe. Ich habe selbst Kinder und bereue das sehr.“ An den Vorfall könne er sich aufgrund der Alkoholisierung gar nicht mehr erinnern.

Tatort Strudelbecken im Freibad Traiskirchen (NÖ). (Bild: Reinhard Judt/Krone KREATIV)
Tatort Strudelbecken im Freibad Traiskirchen (NÖ).

Angeklagte motivierten sich gegenseitig
In dem Strömungskanal soll das Duo an jenem Sommertag badenden Kindern aufgelauert haben. Demnach seien sie im Strudelbecken untergetaucht und hätten unter Wasser gezielt nach ihren Opfern gegriffen und versucht, diese im Intimbereich zu betasten – was ihnen teilweise auch gelungen sei. Der Staatsanwalt konkretisiert: „Sie haben nach der Vagina gegriffen, einem Opfer in den Penis gezwickt, ein weiteres intensiv an Vagina und an Brust betastet.“ Auch das Gesäß der Kinder sei Ziel mehrerer Angriffe gewesen. Zu den Taten sollen sich die zwei Asylwerber laut Staatsanwalt gegenseitig motiviert haben.

Die zwei Angeklagten im Landesgericht Wiener Neustadt am Donnerstag (Bild: Anja Richter, Krone KREATIV)
Die zwei Angeklagten im Landesgericht Wiener Neustadt am Donnerstag

1,1 Promille Alkohol im Blut
„Meine Mandantin hat noch immer Angst, alleine rauszugehen“, berichtet eine Opfervertreterin in dem Prozess um mehrfachen sexuellen Missbrauch von Unmündigen. Ein Zeuge berichtet, dass zum Tatzeitpunkt, abgesehen von den beiden Angeklagten, nur Kinder im Sprudel gewesen sein sollen. Die Angeklagten hätten sich beim Untertauchen mit einer Hand die Nase zugehalten, mit der anderen „irgendwelche Kinder abgetatscht“. Ein kleines Kind sei auch „runtergezogen worden“.  

Laut Richter hatte der 30-jährige Erstangeklagte bei seiner Verhaftung 1,1 Promille Alkohol im Blut. „Das reicht für eine Enthemmung. Aber das ist weit entfernt davon, nicht mehr zu wissen, was man tut“, kritisiert Herr Rat, dass der Mann versuche, alles auf den Alkohol zu schieben.

Anwalt Florian Höllwarth vertritt zwei der minderjährigen Opfer. (Bild: Anja Richter)
Anwalt Florian Höllwarth vertritt zwei der minderjährigen Opfer.

Erst kurz vor der Tat im Camp eingezogen
„Ich hatte Sorgen um meine Tochter. Sie kann nicht gut sprechen, hat Probleme mit den Stimmbändern“, behauptete der „Polizist“ jetzt. Eine OP sei bei dem Kind, das bei der Großmutter lebe, unmittelbar bevorgestanden. „Ich hatte Angst, habe im Camp deshalb Tabletten verschrieben bekommen“, sagt der Witwer, der seine Frau durch Krebs verloren hatte. Das Flüchtlingscamp in Traiskirchen hatte der 30-Jährige erst wenige Tage vor den Angriffen erreicht. Traurigkeit konnte eine Zeugin an den Männern nicht erkennen: „Sie haben miteinander gelacht.“

Zweitangeklagter ist Nichtschwimmer
Auch der Zweitangeklagte sagt aus, sich aufgrund einer Alkoholisierung nicht mehr an den „Badetag“ erinnern zu können. Konsumiert hätten sie eine Flasche Wodka. Das lässt der Richter nicht gelten: „Sie sagen, Sie wissen noch, dass Sie ins Bad gegangen sind. Und dann erinnern Sie sich erst wieder daran, dass Sie festgenommen wurden. Das widerspricht Ihren bisherigen Aussagen.“ Doch der 29-Jährige bleibt dabei und ergänzt: „Ich möchte mich entschuldigen. Ein normaler Mensch macht so etwa nicht.“ Er sei Nichtschwimmer. Auch deshalb sei es „absolut nicht gescheit gewesen, ins Strudelbecken zu gehen“. Opferanwalt Florian Höllwarth in seinem Schlussplädoyer: „Die Aussagen der Kinder waren eindeutig.“

Die Urteile des Schöffensenats werden gegen 14 Uhr erwartet.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt