Neue EU-Verfahren

Österreich erhielt weitere Briefe aus Brüssel

Innenpolitik
03.10.2024 18:12

Erst in der Vorwoche wurde bekannt, dass die EU-Kommission gleich drei neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet hatte. Nun sind zwei weitere Verfahren dazugekommen.

Eines der Verfahren betrifft die mangelhafte Umsetzung der sogenannten Feuerwaffenrichtlinie. Diese legt gemeinsame Mindeststandards für Erwerb, Besitz und gewerblichen Austausch ziviler Feuerwaffen fest, beispielsweise für sportliches Schießen und die Jagd.

Auch bei der Versicherungsvertriebsrichtlinie, welche Mindeststandards für den Vertrieb von Versicherungsprodukten bringt, ist Österreich säumig. Nun hat die Bundesregierung zwei Monate Zeit, auf die beiden Aufforderungsschreiben zu reagieren, und die für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen zu setzen. Nächster Schritt aus Brüssel wären mit Gründen versehene Stellungnahmen.

Bereits auf dieser Stufe angelangt sind drei weitere Themenbereiche: Brüssel ermahnte Österreich erneut, seine nationalen Vorschriften zur Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu verbessern. 2020 und 2023 wurden bereits zwei Aufforderungsschreiben nach Wien gesandt. Die Regelung gilt für über 12.000 Industrieanlagen in der EU und enthält Vorschriften zur Verhütung schwerer Industrieunfälle und zur Minimierung ihrer schädlichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt.

Ein Verfahren betrifft die Vorschriften zur Verhütung von Unfällen mit gefährlichen Stoffen. (Bild: (C) Andreas Franke, stock.adobe.com (Symbolbild))
Ein Verfahren betrifft die Vorschriften zur Verhütung von Unfällen mit gefährlichen Stoffen.

Erneuerbare-Energie-Richtlinie: Frist verstrichen
Auch wegen der mangelhaften Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie hat die EU eine mit Gründen versehenen Stellungnahme nach Österreich geschickt. Die Richtlinie legt ein verbindliches EU-Ziel von 32 Prozent für Erneuerbare fest und Maßnahmen, dieses zu erreichen. Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht endete am 30. Juni 2021. 

Auch die bisherige österreichische Umsetzung der Richtlinie über gemietete Fahrzeuge ohne Fahrer im Güterkraftverkehr reicht der Brüsseler Behörde nicht. Diese Richtlinie soll die Nutzung der Fahrzeuge einheitlich regeln und dabei Sicherheit, fairen Wettbewerb und die Einhaltung bestehender EU-Vorschriften gewährleisten.

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