Auto beschlagnahmt

30er-Beschränkung war für 128-km/h-Raser ungültig

Oberösterreich
04.10.2024 07:00

Ups, vergessen! – Weil ein Verkehrsschild nicht weggeräumt wurde, gab´s für einen Raser mehr Problem als erlaubt. Denn er war in Neukirchen an der Vöckla viermal zu schnell unterwegs, als er durch eine 30er-Zone fuhr. Doch das Schild galt für den 28-Jährigen gar nicht, dem das Auto abgenommen wurde.

Unerwartete Wendung im Fall jenes 28-jährigen Timelkamers, der in Neukirchen an der Vöckla das Auto abgeben musste, weil er in einer 30er-Zone mit Tempo 128 geblitzt worden war. Die Versteigerung war ohnehin vom Tisch, da die Mercedes E-Klasse AGM dem Papa des Nordmazedoniers gehört. Doch jetzt wird der Bleifuß auch mit einer geringen oder gar keiner Strafe davonkommen. Denn wie sich nun herausstellte, hätte er ohnehin mit Tempo 100 unterwegs sein dürfen.

Die 30er-Begrenzung war zu Unrecht dort aufgestellt und gar nicht gültig. Zumindest nicht zu der Zeit, als der 28-Jährige ins Radar fuhr. Denn der „30er“ wurde für eine Baustelle auf der Gampener Straße bewilligt und aufgestellt, gilt aber nur dann, wenn dort auch gebaut wird, beziehungsweise sich Arbeiter dort befinden.

Polizisten auch falsch informiert
Doch um 18 Uhr war schon Feierabend und niemand mehr auf der Baustelle. Da hätte auch das Schild weggeräumt sein müssen – wurde aber offenbar vergessen. Das wussten aber auch die Polizisten nicht, die dort das Tempo kontrollierten – und daher hart durchgriffen.

Porträt von OÖ-Krone
OÖ-Krone
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