Zwei aktenkundige Drogenabhängige mussten am Donnerstag vor dem Landesgericht in Feldkirch erscheinen. Die beiden Junkies hatten sich mit Diebesgut ihre Sucht finanziert.
Der eine ist Frührentner, der andere arbeitslos. Beide sind mit 17 beziehungsweise fünf Vorstrafen aktenkundig. Neben ihrer langjährigen Drogensucht verbindet sie nun auch noch der Umstand einer erneuten Haftstrafe wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls.
Die Angeklagten hatten im Zeitraum Mai bis Juni mehrere E-Bikes und E-Scooter am Bregenzer Hauptbahnhof und am Bahnhof Rieden gestohlen. Mit dem Weiterverkauf wollten sie ihre Drogensucht finanzieren. Das hätte vielleicht auch geklappt, wäre in dem Mehrparteienhaus nicht die aufmerksame „Miss Marple“ der Nachbarwohnung gewesen.
Diebesgut konnte sichergestellt werden
Nachdem sich die Frau keinen Reim auf die neuwertigen Fahrräder und Scooter im Hausgang machen konnte und sie die beiden Drogensüchtigen als Besitzer ausschloss, meldete sie die Sache der Polizei. Bei einer Nachschau in der Wohnung der Angeklagten fanden die Beamten weitere gestohlene Fahrräder.
Bis auf einen E-Scooter, den die Kriminellen bereits für 100 Euro weiterverkauft hatten, konnte am Ende sämtliches Diebesgut sichergestellt werden. Im Zuge der Ermittlungen hatte hier auch der Besitzer eines gestohlenen Scooters Glück. Weil das Zweirad registriert war, konnte es am Ende in St. Gallen geortet und sichergestellt werden.
Im Prozess räumten die beiden Angeklagten die Diebstähle ein. Trotz Schadenswiedergutmachung in Höhe von insgesamt 370 Euro, die die Beschuldigten unter anderem für zwei platte Reifen noch im Verhandlungssaal leisteten, wurden die Delinquenten zu Haftstrafen verurteilt.
Der diebische Frührentner fasst aufgrund der 17 Vorstrafen und des raschen Rückfalls (er war erst im Frühjahr aus der Haft entlassen worden) zwei Jahre Gefängnis aus. Der mit fünf Vorstrafen behaftete Komplize wurde zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt.
Eine frühere Bewährungsstrafe von sechs Monaten wurde allerdings widerrufen. So wandert er für 21 Monate hinter Gitter. Aufgrund des Strafrahmens unter drei Jahren besteht nun die Möglichkeit auf Therapie statt Strafe. Ob diese genehmigt wird, muss ein Gutachter entscheiden. Das Urteil ist rechtskräftig.
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