La Liga
Der Religionsunterricht ist für viele Kinder Pflicht – doch wenn es Probleme mit dem Religionslehrer gibt, sind dafür nicht die Schulbehörden, sondern die jeweiligen Kirchen zuständig. Das geht so weit, dass nicht einmal weltliche Gerichte urteilen können, wie der Oberste Gerichtshof in einem Kärntner Fall entschieden hat.
Religionsfreiheit zählt zu den wichtigsten Verfassungsgesetzen in Österreich. Daher haben Kirchen und staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften auch weitreichende Rechte – wie weit, zeigt ein Arbeitsprozess in Klagenfurt.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.