Prozess in Feldkirch

Zuhälterin hielt Prostituierte in Wohnung gefangen

Gericht
04.10.2024 18:01

Eine 45-jährige Ungarin muss sich seit Freitag am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg wegen Zuhälterei, grenzüberschreitendem Prostitutionshandel und Freiheitsentziehung verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Ungarin vor, in ihrem Heimatland mit Online-Inseraten gezielt nach Frauen gesucht zu haben, die bereit sind, für ein paar Wochen nach Vorarlberg zu kommen, um als Prostituierte zu arbeiten. Der Deal: Gratisunterkunft in Feldkirch sowie Bereitstellung diverser „Arbeitsutensilien“ gegen die Hälfte der Liebeseinnahmen. Eine Bekannte der Angeklagten folgte schließlich dem Angebot.

In Vorarlberg angekommen, soll sich die Sache aber laut Aussage des Opfers bei der Polizei ganz anders als versprochen dargestellt haben: Weder Kondome noch andere Utensilien seien bereitgestellt gewesen, zudem sei sie von der Angeklagten finanziell ausgebeutet worden, da diese mehr als die Hälfte des verdienten Geldes eingesackt hätte.

Eingesperrt, um Flucht zu verhindern
Als sie der Zuhälterin nach ein paar ernüchternden Tagen mitteilte, wieder zurück nach Ungarn zu reisen, sperrte diese die Prostituierte in der Unterkunft in Feldkirch ein, um eine Flucht zu verhindern. Passanten wurden schließlich auf die Gefangene aufmerksam, als diese auf dem Balkon um Hilfe rief. In einem groß angelegten Rettungseinsatz wurde die Frau am Ende über den Balkon in Sicherheit gebracht. Die Zuhälterin wurde indes in Untersuchungshaft genommen.

Zitat Icon

Ich habe die Frau nicht gefangen gehalten. Sie hatte ja sogar einen eigenen Wohnungsschlüssel.

Die Angeklagte vor Gericht

Angeklagte zeigt sich nicht schuldig
In der Verhandlung am Freitag bekannte sich die Angeklagte nur teilweise schuldig und schilderte den Sachverhalt wie folgt: Zwar habe sie per Inserat geworben, allerdings sei ausgemacht gewesen, dass die Bekannte in einem Lokal in der benachbarten Schweiz als Prostituierte arbeite. Das habe aber nicht geklappt.

Trotzdem habe sie der Frau angeboten, bei ihr zu wohnen. Gefangengehalten habe sie ihre Landsfrau jedoch keinesfalls. Der Rettungseinsatz sei komplett unnötig gewesen, da die Prostituierte ja einen Wohnungsschlüssel gehabt hätte.

Prozess geht im Dezember weiter
Einige Zeugen und auch das Opfer selbst müssen nun weiter befragt werden. Der Prozess wird im Dezember fortgesetzt. Im Falle eines Schuldspruchs drohen der Zuhälterin bis zu fünf Jahren Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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