kitzVenture-Prozess

OGH hob Schuldspruch gegen Firmengründer auf

Tirol
07.10.2024 15:00

Wende in der Gerichtscausa rund um die insolvente Beteiligungsfirma kitzVenture GmbH mit Sitz in Kitzbühel: Nachdem Unternehmensgründer Patrick Landrock wegen schweren Betrugs bzw. Vortäuschen der Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit der kitzVenture – nicht rechtskräftig – zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden war, hob der OGH den Schuldspruch nun auf. Die Causa muss daher erneut verhandelt werden.

Ein Prozesstermin stand vorerst noch nicht fest. Der kitzVenture-Gründer und Geschäftsführer hatte gegen das erstinstanzliche Urteil das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde ergriffen. Als Grund für die Aufhebung führte der OGH-Sprecher Frederick Lendl auf APA-Anfrage an, dass gemäß der Entscheidung des zuständigen Senats des Höchstgerichtes in der ersten Instanz die „Feststellungen zu einer möglichen Verjährung“ der vorgeworfenen Straftat gefehlt hätten. Deshalb müsse nun neu verhandelt werden.

Vom Vorwurf des Anlegerbetrugs freigesprochen
Landrock war und wird vorgeworfen, unter Vortäuschung der Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit bei Medienunternehmen im Jahr 2016/2017 unter einem Pseudonym Werbeeinschaltungen im Wert von über 658.000 Euro beauftragt, diese in Anspruch genommen habe, aber nicht bezahlt zu haben. Vom Vorwurf des Anlegerbetrugs rund um Startup-Investments mit einem mutmaßlichen Schaden von 176.000 Euro wurde am 25. September 2023 hingegen sowohl der erstangeklagte Ex-Geschäftsführer, als auch Landrock freigesprochen.

Anwalt Norbert Wess, dessen Kanzlei Ende 2023 die Rechtsvertretung im Rechtsmittelverfahren übernahm, wies gegenüber der APA zudem darauf hin, dass sein Mandant in der Causa bisher ohnedies in drei von vier Anklagepunkten rechtskräftig freigesprochen worden sei und diese Freisprüche auch nicht angefochten wurden. Hinsichtlich der nunmehr anstehenden erneuten Verhandlung zeigte sich Wess in einem schriftlichen Statement zuversichtlich, „auch das (letzte) Faktum, das dem – vom Obersten Gerichtshof aufgehobenen – Schuldspruch zugrunde lag, aufklären und (auch) dieses zu einem für Patrick Landrock positiven Abschluss bringen zu können.“

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Tiroler Krone
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