Wegen neuer Zeugenaussagen im Fall jener Jägerin, die bei einer Bundesheer-Übung in Friesach (Kärnten) einen Warnschuss auf deutsche Teilnehmer abgegeben hatte, könnte der Fall wieder aufgerollt werden. Nun meldet sich die Frau selbst: „Aggressiv war ich nicht, nur ein bisserl resch.“
Ein Übungsteilnehmer ärgert sich über die „nicht rechtmäßige“ Vorgangsweise der Kärntner Jägerin und äußert sich gegenüber der „Krone“: „Der Schuss wurde unmittelbar, nachdem wir ausgestiegen sind und ohne Vorwarnung über unsere Köpfe abgegeben.“ Die Jägerin sei nicht, wie sie selbst aussagte, verängstigt und verunsichert gewesen, sondern „hochgradig aggressiv“.
Zu diesen neuen Vorwürfen will die Jägerin auf Anraten ihres Anwaltes keine Stellung nehmen: „Ich habe der Polizei alles gesagt und jagdlich keine Verfehlung gemacht.“ Für Jäger gilt grundsätzlich das gleiche wie für alle anderen Menschen: Wer sich bedroht fühlt, wählt am besten den Notruf. Im Kärntner Jagdgesetz gibt es keinen Warnschuss für Situationen, in denen man sich bei der Jagdausübung von Menschen bedroht fühlt – das Jagdgesetz regelt die Jagd auf Wild. Warnschüsse sind etwa erlaubt, um einen Wolf zu vergrämen.
„Ich war nicht aggressiv, nur ein bisserl resch“
„Es tut mir leid, wenn sich die Soldaten bedroht gefühlt haben“, sagt die Jägerin im Gespräch mit der „Krone“: „Aber aggressiv war ich nicht, nur ein bisserl resch, weil die mich nicht gegrüßt haben. Man kann sich doch einen Gruß erwarten.“
Die Kärntner Jägerschaft hält sich bedeckt: „In diesem Fall wendet sich das Blatt ja dreimal“, äußert man sich. Mario Deutschmann, Verwaltungsdirektor der Kärntner Jägerschaft: „Zum gegenständlichen Fall kann ich nicht wirklich etwas sagen. Die ,neuen‘ Umstände kenne ich selber nur aus den Medien. Sämtliche Verfahren – Staatsanwaltschaft, Bezirkshauptmannschaft, Waffenverbot – wurden ja eingestellt.“
Und weiter: „Dahingehend stellt sich jetzt wohl allgemein die Frage, ob dies im bisherigen Verfahren bereits berücksichtigt wurde, oder ob neue Umstände bekanntgeworden sind. Ich gehe aber davon aus, dass die Ermittlungen hier wohl vollständig und ordnungsgemäß geführt worden sind.“
„Stresssituation für alle Beteiligten“
„Grundsätzlich sollte man einmal den wirklichen Hergang in Erfahrung bringen, sofern man dies noch nicht gemacht hat. Nur dann kann man sagen, welches Verhalten angemessen gewesen wäre. Über den reinen Fakten hinaus, muss man aber sicherlich auch die persönliche Sicht in Betracht ziehen, weil es sicherlich eine Stresssituation für alle Beteiligen gewesen sein muss.“
Würden sich die Beschuldigungen gegen die Jägerin erhärten, so könnte ihr die Abnahme des Jagdscheins drohen. „Es gibt immer wieder Fälle, bei denen Jäger ihre Waffen abgeben müssen – das ist zum Beispiel so, wenn Partner von häuslicher Gewalt betroffen sind. Wird die betroffene Jägerin angeklagt, so sind wir gezwungen, ihr die Jagdberechtigung zu nehmen“, heißt es von der Kärntner Jägerschaft.
Was ist passiert?
Zur Erinnerung: Zum gefährlichen Zwischenfall war es im September bei einer Übung der deutschen Bundeswehr gemeinsam mit dem Bundesheer in einem Wald bei Friesach gekommen. Eine 68-jährige Jägerin hatte plötzlich einen Schuss aus ihrem Gewehr abgegeben, weil sie sich von Personen in Tarnkleidung – eine Gruppe von Soldaten der deutschen Bundeswehr, die eine Übung durchführten – bedroht gefühlt hatte. Ein sofortiges Waffenverbot wurde ausgesprochen.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat die Ermittlungen gegen die Frau dann jedoch eingestellt – der Schuss sei zu rechtfertigen, weil die Jägerin glaubwürdig Angst gehabt und sich „von Terroristen bedroht gefühlt“ habe.
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