Psychologische Gutachten können in Pflegschaftsverfahren vor Gericht entscheidend sein, wenn es um Obsorge und Kontaktrecht geht. Immer wieder wird dabei ein „Entfremdungssyndrom“ bescheinigt, obwohl es wissenschaftlich nicht anerkannt ist und international längst aus Gutachten verbannt wurde.
Nach einer Trennung sind sich Eltern nicht immer einig, was die Obsorge für die gemeinsamen Kinder betrifft. Wenn der Streit dann vor Gericht ausgetragen werden muss, wird immer wieder unterstellt, dass Mütter etwaige Gewaltvorwürfe nur erfinden, um den Vätern nach der Trennung die Kinder zu entfremden. „Aber das sind in den allermeisten Fällen keine Erfindungen – mindestens jede dritte Frau ist von Gewalt betroffen“, wie Andrea Czak, Obfrau des „Verein Feministische Alleinerzieherinnen - FEM.A“ klarstellt.
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