Psychologische Gutachten können in Pflegschaftsverfahren vor Gericht entscheidend sein, wenn es um Obsorge und Kontaktrecht geht. Immer wieder wird dabei ein „Entfremdungssyndrom“ bescheinigt, obwohl es wissenschaftlich nicht anerkannt ist und international längst aus Gutachten verbannt wurde.
Nach einer Trennung sind sich Eltern nicht immer einig, was die Obsorge für die gemeinsamen Kinder betrifft. Wenn der Streit dann vor Gericht ausgetragen werden muss, wird immer wieder unterstellt, dass Mütter etwaige Gewaltvorwürfe nur erfinden, um den Vätern nach der Trennung die Kinder zu entfremden. „Aber das sind in den allermeisten Fällen keine Erfindungen – mindestens jede dritte Frau ist von Gewalt betroffen“, wie Andrea Czak, Obfrau des „Verein Feministische Alleinerzieherinnen - FEM.A“ klarstellt.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.