Ein in Salzburg lebender Moslem muss 100 Euro Strafe zahlen, weil er sich gegenüber Polizisten aggressiv verhielt. Der Wutausbruch hatte einen religiösen Grund: Eine Beamtin trat nämlich unabsichtlich auf seinen Gebetsteppich.
In diesem Fall, der sogar das Gericht beschäftigte, geht es um „lautstarkes Schreien“, einen Teppich und eine 100 Euro Strafe. Was war passiert? Am 8. Oktober 2023 fuhren zwei Polizeistreifen vormittags zu einer Wohnung. Grund für den Einsatz war eine verbale Auseinandersetzung, wie es im Entscheidungstext des Salzburger Landesverwaltungsgerichtes heißt.
Mit Füßen auf Gebetsteppich gestiegen
Die Beamten trafen dort auf mehrere Personen, darunter einen gläubigen Moslem. Dabei passierte ein Missgeschick: Eine Frau Inspektor stieg mit ihren Füßen auf den Gebetsteppich des Mannes.
Das brachte ihn zur Weißglut: Er ging „komplett auf“, schrie die Beamten an und fuchtelte mit seinen Händen gestikulierend herum. „Er fühlte sich offensichtlich in seinen religiösen Gefühlen verletzt und respektlos behandelt, und brachte dies durch lautes Schreien zum Ausdruck“, führte das Gericht als Erklärung an. Mehrmals forderten die Beamten ihn auf, sich zu beruhigen – ohne Erfolg.
Auch wenn er sich in seinen religiösen Gefühlen verletzt gefühlt hat, rechtfertigt dies nicht sein schreiendes und gestikulierendes Verhalten.
Aus der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes
Weil er sich eben „aggressiv“ gegenüber Polizisten verhielt, flatterte Wochen später eine 100-Euro-Strafe ins Haus – nach §82 Sicherheitspolizeigesetz. Gegen diese Strafe legte der Betroffene Beschwerde bei Gericht ein und bat um Erlass der Geldstrafe – vergeblich. Er darf zusätzlich zu den 100 Euro noch 20 Euro Verfahrenskosten blechen.
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