Am 4. Oktober war Welttierschutztag. Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf, im Land für Tierschutz zuständig, trat mit einem Kommentar bei privaten Helfern ins Fettnäpfchen.
Konkret ging es darum, dass Eisenkopf in einem Interview festhielt, dass im Land größtenteils der Sonnenhof für Tierschutzmaßnahmen des Landes zuständig sei. Dass sich aber jeder Tierschutzverein mit entsprechender Bewilligung auch um Unterstützung beim Land bemühen könne.
Eben diese Aussage stößt jenen sauer auf, die Tag und Nacht für die Tiere da sind. Sie retten, mit ihnen leiden, oft nur zuschauen können, dass sie es dann doch nicht schaffen. Hilfe und Unterstützung seitens des Landes gäbe es aber nicht, betonen mehrere Vereine. Sie trauen sich aber nicht vor den Vorhang, weil sie Konsequenzen und weitere Hürden bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit befürchten.
„Es hieß auch, der Rest des Budgets von mehr als zwei Millionen Euro werde auf Vereine und Privatpersonen aufgeteilt“, wundert sich Elisabeth Hofer, Sprecherin privater Tierschutzvereine und zahlreicher ehrenamtlicher Tierschützer im Südburgenland. „Dieses Bild, das hier vermittelt wurde, stimmt so aber nicht“, hält sie fest. Sie selbst steht durch ihre Plattform „Tiere vermisst gefunden Oberwart und Umgebung“ und regelmäßig durchgeführten Katzenstammtischen in engem Austausch mit sämtlichen Tierschutzvereinen und Ehrenamtlichen im Land.
Vereine und Ehrenamtliche gehen wieder leer aus
Fakt sei, dass es keinerlei Unterstützung für sie gäbe. „Trotz wiederholter Anfragen kam es nur zu einem einzigen Gespräch. Das weckte Hoffnung auf eine bessere Zusammenarbeit. Leider hat sich diese Hoffnung aber wieder zerschlagen“, meint Hofer. Auch der jüngst präsentierte „Tierschutzkompass“ des Landes berücksichtigt weder private Vereine noch ehrenamtliche Tierschützer. „Es krankt an allen Ecken und Enden. Wir wollen mit dem Land zusammenarbeiten und hoffen wirklich, dass wir noch einen Konsens finden.“
Eisenkopf betont noch einmal, dass ein Verein tierschutzrechtlich bewilligt sein müsse. „Eine tierschutzrechtliche Bewilligung ist Voraussetzung, um eine art- und tierwohlgerechte Haltung und Unterbringung der Tiere sicherzustellen“, erklärt sie. Und: „Das Tierwohl unserer Haustiere muss immer an oberster Stelle stehen.“ Das sehen die privaten Vereine wohl auch so.
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