Konzern vor Gericht

Urteil: „Frozen Yogurt“ enthielt zu wenig Joghurt

Wirtschaft
08.10.2024 11:07

Ein Anteil von nur zehn Prozent Joghurt in „Frozen Yogurt“ ist nach Ansicht heimischer Gerichte viel zu wenig: Bereits das Landesgericht Salzburg hatte das Produkt der Handelskette Spar als irreführend beurteilt. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte nun das Urteil, es ist rechtskräftig, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Dienstag mit.

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums wegen irreführender Produktaufmachung des „Spar Frozen Yogurt“ geklagt.

Joghurtanteil muss bei 60 Prozent liegen
Spar vertreibt unter dieser Bezeichnung gefrorene Milch-Joghurt-Erzeugnisse. Auf der Etikettenvorderseite ist eine weiße, wie Joghurt aussehende Masse abgebildet. Der Anteil beträgt bei allen Sorten aber nur zehn Prozent, während Produkte anderer Hersteller laut VKI einen weit höheren Joghurtanteil aufweisen. Das „Österreichische Lebensmittelbuch“ schreibt vor, dass 60 Prozent der im Produkt vorhandenen Milchbestandteile Joghurt sein müssen.

Die von Spar gegen die in Salzburg ergangene Beurteilung erhobene Berufung blieb ohne Erfolg. Das OLG Linz schloss sich der Rechtsansicht des Landesgerichts Salzburg an. Es betonte, dass die Erfüllung gesetzlicher Kennzeichnungspflichten nicht generell gegen Irreführung immunisiere. Spar hatte mit dem Zutatenverzeichnis argumentiert, aus dem sich der Joghurtanteil zweifelsfrei ergäbe, berichteten die Konsumentenschützer.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt