Luxus im Übermaß: Ein 32-Jähriger überhäufte seine nun Ex-Freundin nicht nur mit Schmuck und Kleidung, sondern zahlte ihr auch eine Schönheitsoperation. Zur Verlobung kaufte der Türke seiner Liebsten eine Rolex. Weil die 23-Jährige die teure Uhr nach der Trennung nicht zurückgab, sitzt sie jetzt wegen Untreue vor der Richterin in Wien.
Ein Diamantarmband, Designer-Taschen, Markenkleidung: Der 32-Jährige überschüttete seine Freundin während der Beziehung förmlich mit teuren Geschenken. Sogar eine Brust-OP spendierte der Türke seiner Liebsten.
Rolex zur Verlobung
Das Glück sollte schließlich eine Reise in die Türkei perfekt machen – inklusive Verlobungsring. Und zum krönenden Abschluss: eine Rolex für sie und ihn. „Wir wollten im Partnerlook gehen“, erklärt der Zeuge. Also kaufte er der 23-Jährigen eine Rolex Datejust um 19.500 Euro.
„Ich gebe keine Geschenke zurück“
Lange hielt das Liebesglück nach der extravaganten Verlobung aber nicht an. Am 26. Mai trennte sich das Paar. „Er hat mir ein Foto mit einer anderen Frau geschickt. Er hat mich betrogen“, erklärt die 23-Jährige im Wiener Landesgericht. Und da wollte ihr Ex-Freund kurzerhand die teure Rolex wieder zurück. „Das ist nicht seine Uhr. Das ist meine Uhr. Ich gebe keine Geschenke zurück“, so die junge Frau – der nun Untreue vorgeworfen wird.
Das ist nicht seine Uhr. Das ist meine Uhr. Ich gebe keine Geschenke zurück.
23-jährige Angeklagte im Wiener Landesgericht
Denn was sie als großzügige Geste verstanden hatte, bezeichnet der 32-Jährige als Investment. Sie hätte die Uhr nur tragen dürfen, die Papiere hätte aber immer er gehabt. Geplant sei ein gewinnbringender Verkauf gewesen. Sonstige teure Geschenke wollte der Türke aber nicht zurück haben. Die Richterin interessiert: „Was war denn das teuerste, was Sie ihr je geschenkt haben?“ – „Die T*tten. Die Operation halt.“
Luxus stand am Tagesprogramm
Der Verteidiger der jungen Angeklagten David Jodlbauer betont daraufhin, dass Luxus-Geschenke und ein teurer Lebensstil fixer Bestandteil der Beziehung war. „Es gibt für mich keinen Grund daran zu zweifeln, dass es sich auch bei der Rolex um ein Geschenk handelt“, plädiert Jodlbauer auf einen Freispruch. Und der ergeht im Zweifel auch rechtskräftig.
Vorerst darf die 23-Jährige die Uhr also behalten. Ob vor einem Zivilgericht weiter gestritten wird, ist noch offen. Die Veruntreuung ist jedenfalls vom Tisch.
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