Welche Schritte zu setzen sind, wenn Ihr Gehalt bzw. Ihr Lohn nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe auf Ihrem Konto einlangt, weiß Lukas Lecker, Experte für Arbeitsrecht in der Arbeiterkammer Steiermark.
Bis wann muss das Gehalt ausbezahlt werden? Hier ist zwischen Angestellten und Arbeitern bzw. Arbeiterinnen zu unterscheiden.
Angestellte haben ihr Monatsgehalt grundsätzlich in zwei gleichen Beträgen spätestens am 15. und am Monatsletzten zu erhalten. Meist findet sich jedoch eine Regelung im Kollektivvertrag oder Dienstvertrag, dass das Gehalt am Monatsletzten fällig ist.
Bei Arbeiterinnen und Arbeitern sieht der Kollektivvertrag eine Regelung vor, wobei auch eine Zahlung des Lohns bis zum 15. des Folgemonats möglich ist. Existiert keine Vereinbarung, so sind Monatslöhne von der Firmenleitung am Monatsletzten auszubezahlen. Wird auf Stundenlohnbasis gearbeitet, wäre grundsätzlich eine Auszahlung zum Schluss einer jeden Kalenderwoche vorgesehen.
Wenn das Gehalt nur teilweise oder gar nicht überwiesen wurde, sollte zuerst bei der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber nachgefragt werden, warum das Geld noch nicht am Konto ist.
Zudem ist es ratsam, schriftlich mit höchstens 14-tägiger Fristsetzung zur Abrechnung und Ausbezahlung aufzufordern, weil die Verfallsfristen oft nur drei Monate betragen. Wurde danach noch immer kein Gehalt überwiesen, sollte man sich an die AK Steiermark wenden.
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