Die Beziehung zwischen den beiden hatte im März des Vorjahres begonnen. Der Mutter des Mädchens erzählte das Paar, der Bursch sei 17, weil es befürchtete, diese könnte ansonsten Einwände haben und der Tochter den Umgang mit dem jungen Mann verbieten.
Dass seine Freundin noch in einem Alter war, in dem der Gesetzgeber geschlechtliche Handlungen eines erwachsenen Sexualpartners unter Strafe stellt - diese sind erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres erlaubt -, war dem 19-Jährigen seiner Darstellung zufolge anfangs nicht bekannt. Er habe erst während der Beziehung erfahren, dass seine Freundin 13 war. Der 19-Jährige habe danach aber weiterhin mit ihr geschlafen, "weil ich nichts gegen meine Gefühle machen kann".
"Ich hoffe, dass ich das Kind jetzt sehen darf"
Im Mai ging die Beziehung wenige Tage vor dem 14. Geburtstag der Schülerin in die Brüche. Das Mädchen war zu diesem Zeitpunkt schwanger, gegen den Ex-Freund wurde daraufhin Anzeige erstattet und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Als am 22. Dezember der kleine Jason zur Welt kam, zweifelte der 19-Jährige die Vaterschaft an, weil das Mädchen schon vor ihm intime Kontakte gehabt hätte. Ein DNA-Gutachten konnte mittlerweile allerdings eindeutig beweisen, dass der Angeklagte der Vater des kleinen Buben ist. Er habe jedoch keinen Kontakt zu seiner Ex-Freundin und auch sein Kind noch nicht kennengelernt, erzählte der Jugendliche dem Schöffensenat: "Sie blockt ab. Ich hoffe, dass ich das Kind jetzt sehen darf."
"Handelt sich um keine Kleinigkeit"
Zur Strafbemessung bemerkte der vorsitzende Richter, man habe mit der Sanktion "im untersten Bereich das Auslangen gefunden". Die Mindeststrafe habe der 19-Jährige deshalb nicht bekommen, "weil Ihnen vor Augen geführt werden muss, dass es sich um keine Kleinigkeit gehandelt hat".
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