Richter am Zug

Kurz: Entscheidung über Berufung verzögert sich

Gericht
08.10.2024 15:16

Sebastian Kurz bekämpft seine Verurteilung wegen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Doch der Ex-Kanzler (ÖVP) muss sich in Geduld üben. Wie das Wiener Landesgericht für Strafsachen der „Krone“ bestätigte, forderte der Richter den Akt vom Oberlandesgericht zurück. Es geht um Protokollberichtigungen.

Bald ist es acht Monate her, dass Sebastian Kurz im Marathonprozess um Falschaussage im Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht verurteilt worden ist. Fast so lange also, wie die Höhe der bedingten Haft, die Richter Michael Radasztics mit einer Probezeit von drei Jahren am 23. Februar über ihn verhängt hat.

Ex-Kanzler kämpft um einen Freispruch
Allerdings hat das Abbüßen der Probezeit noch nicht einmal begonnen. Der frühere Bundeskanzler (ÖVP) hatte volle Berufung angemeldet und diese über seinen Anwalt Otto Dietrich fristgerecht nach der schriftlichen Urteilsausstellung eingebracht. Der 38-jährige Ex-Politiker kämpft um einen Freispruch.

Doch wird es wohl noch länger dauern, bis es in der Causa ein rechtskräftiges Urteil gibt. Denn es gibt Verzögerungen. Der Akt, der bereits im Oberlandesgericht für andere Entscheidungen war, wurde von Radasztics wieder zurückgefordert und ist retour im Landesgericht für Strafsachen, wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf „Krone“-Anfrage bestätigte. Grund dafür ist, dass mit der Berufung neue Anträge auf Protokollberichtigungen – und es dürften nicht wenige sein – durch die Kurz-Verteidigung eingebracht wurden, über die der Richter entscheiden muss. Auch die WKStA hatte Anträge auf Berichtigungen eingebracht.

Richter Michael Radasztics (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Richter Michael Radasztics

Urteil müsste erneut zugestellt werden
Nimmt Radasztics die Anträge zumindest teilweise an und ändert das Protokoll, dann muss er das Urteil erneut zustellen. In diesem Fall beginnen auch die Fristen von vorne. Kurz hat dann wieder vier Wochen Zeit, die Berufung erneut einzubringen. Ebenso wie die Anklagebehörde im Anschluss daran vier Wochen Zeit bekommt, auf diese zu antworten. Erst dann würde der Akt wieder ins Oberlandesgericht wandern.

Es ist davon auszugehen, dass die Vorbereitungen auf die dortige Berufungsverhandlung mehrere Monate in Anspruch nehmen wird. Sebastian Kurz wird sich also noch in Geduld üben müssen. 

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