Den dringenden Tatverdacht und die Fluchtgefahr bejahe auch das Oberlandesgericht, doch sei die Kaution zu hoch, heißt es in einer Aussendung. Meinl werden Anlegerbetrug und Untreue in der Affäre um Meinl European Land (MEL) vorgeworfen, er weist alle Vorwürfe zurück.
Gegen Zahlung der Kaution war Meinl nach zwei Nächten im Gefängnis Anfang April 2009 wieder aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die U-Haft war wegen Fluchtgefahr verhängt worden. Die Kaution war die höchste, die je in Österreich gezahlt wurde.
Meinl-Chef: "Wichtiges Signal der unabhängigen Justiz"
"Mit der Rückerstattung des größten Teils der Kaution wurde das aus dem Ruder gelaufene MEL-Verfahren erstmals in einem wichtigen Punkt korrigiert", kommentiert Meinl-Bank-Direktor Peter Weinzierl in einer Ausendung die Entscheidung. Es sei ein erstes Signal zur Herstellung der Rechtsstaatlichkeit, die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien sei "ein wichtiges Signal der unabhängigen Justiz".
Es sei im Sinne des Rechtsstaates, wenn "die fortgesetzte, massive Vorverurteilung der Person Meinls, Organen der Bank und des gesamten Bankinstituts und seiner Mitarbeiter" nun endlich eingedämmt werde, so Weinzierl.
OLG: Kaution darf sich nicht nach Schadenshöhe ausrichten
Der zuständige OLG-Senat erläutert in seinem Beschluss die Kriterien der Kautionshöhe: "Die Kaution richtet sich allein nach dem Sicherungszweck, das heißt Sicherstellung der Teilnahme des Beschuldigten am Prozess. Sie ist nicht nach dem Schaden auszurichten, der durch die Straftat entstanden ist. Demzufolge verlangt das Gesetz eine Orientierung am Gewicht der dem Beschuldigten angelasteten Straftat, seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sowie am Vermögen der die Sicherheit leistenden Person."
Laut Meinl-Anwalt Herbert Eichenseder werden die 90 Millionen Euro mit einem Zinssatz "von knapp unter 1,8 Prozent" zurückgezahlt. Kautionsgeber war die Liechtensteiner Centrum Bank Vaduz, diese erhalte nun die Rückzahlung, so Eichenseder.
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