Prozess in Innsbruck

Radikale Baumfällung wird für Pensionist sündteuer

Tirol
09.10.2024 10:15

Schwere Sachbeschädigung wurde einem Tiroler (73) vorgeworfen, der am 22. Mai mutmaßlich mit Motorsäge und Stirnlampe ausgerückt war, um fünf lästige Fichtenbäume seines Nachbarn kurzerhand umzusägen.

Da die Fichtenbäume auf dem Grundstück einer benachbarten Wohngemeinschaft standen, endete die heimliche Aktion mit einem Gerichtstermin. Dabei leugnete der Angeklagte am Dienstag hartnäckig, die Fällung der fünf Fichten vorgenommen zu haben: „Ich war es nicht!“

„Erst nach dem Aufstehen bemerkt“
Er habe lediglich „nach dem Aufstehen gesehen, dass die Bäume umgeschnitten waren“, gab er an. Am nächsten Tag habe er diese dann, da sie zum Teil auf seinem Grundstück gelegen seien, wegzuräumen versucht.

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Mit ihm kann man allerdings nicht reden, er geht mir ja konsequent aus dem Weg.

Der Nachbar als Zeuge

Schwieriges Nachbarschaftsverhältnis
Der als Zeuge einvernommene Nachbar, auf dessen Grundstück die Fichten standen, beschrieb die Situation gänzlich anders. „Es gibt immerhin eine Vorgeschichte“, sagte er. Der Angeklagte habe auch in der Vergangenheit schon zur Motorsäge gegriffen und zum Teil Äste und Zweige weggeschnitten, die ihn gestört hatten.

„Mit ihm kann man allerdings nicht reden, er geht mir ja konsequent aus dem Weg“, beschrieb er das schwierige Nachbarschaftsverhältnis.

Der Oberländer musste sich am Landesgericht verantworten. (Bild: Christof Birbaumer / Kronenzeitung)
Der Oberländer musste sich am Landesgericht verantworten.

„Bewegungen und Statur“ waren sehr ähnlich
Auch ein Überwachungsvideo der vermeintlichen und angeklagten Tat wurde vorgespielt, worauf der Angeklagte zwar nicht glasklar und eindeutig erkennbar war – belastbare Vermutungen gab es aber. „Bewegung und Statur“ waren laut der Staatsanwältin dem Angeklagten doch „sehr ähnlich“.

Geldstrafe und Schaden müssen bezahlt werden
Der Richter entschied sich schließlich für einen Schuldspruch: Neben den 18.200 Euro Geldstrafe, von der die Hälfte bedingt nachgesehen wurde, muss der Mann den entstandenen Schaden in der Höhe von 18.000 Euro berappen. Er kündigte an, Rechtsmittel zu erheben und in die nächste Instanz gehen zu wollen.

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