Unmündig, daher Zeuge

Bursche (13) frech zu Richterin: „Red ich Latein?“

Gericht
09.10.2024 18:00

Während andere Kinder in der Schule sitzen, sind mehrere 13-Jährige in einem Raubprozess geladen. Ein zierlicher Bursche mit weiter Hose, der den Stimmbruch noch vor sich hat, ist der Haupttäter bei dem Verbrechen in Wien. Weil er unmündig ist, ist er in der Verhandlung gegen seinen 14-jährigen Mittäter nur Zeuge – und entpuppt sich als frech und respektlos.

Drei Burschen im Alter von 13 und 14 Jahren bestellen am 8. Juli ihre „Schulfreunde“ unter einem Vorwand nach Simmering. In der Straßenbahn treffen sie auf das Quartett. Der Jüngste packt einen der vier 13-Jährigen am Hals, drängt die Opfer zum Aussteigen. Der 13-Jährige zückt ein Messer, der angeklagte 14-Jährige hält einen Elektroschocker in der Hand. „Hüpft, damit wir Geld hören“, soll der Jüngste unter vorgehaltener Waffe gedroht haben, ehe er ein Handy und insgesamt 40 Euro einkassierte.

Opfer mit Messer und Taser bedroht
Er ist es, der in dem Prozess, der trotz Bombendrohung im „Landl“ über die Bühne geht, als Zeuge für mehr Aufsehen sorgt, als der von Anwalt Ernst Schillhammer verteidigte Angeklagte. Der Bursche, der geschätzt 1,60 Meter groß ist und 40 Kilogramm wiegt, verblüfft mit seinen gefühllosen Schilderungen: „Okay, die Wahrheit ist, ich bin der Täter. Ich hab die Opfer mit dem Messer bedroht und das Handy geraubt“, sagt er trocken, bevor er auf den Angeklagten zeigt und fragt: „Warum bitte ist er da? Er hat damit nix zu tun.“ – „Wolltest du dir an dem Tag ein Handy kaufen?“, fragt Frau Rat. Die freche Antwort: „Ich hab ja eines geklaut. Wieso sollte ich eines kaufen?“ Und auf Nachfrage patzig: „Red ich Latein?“

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Ich hab ja ein Handy geklaut. Wieso sollte ich eines kaufen?

Der 13-Jährige als Zeuge im Raubprozess.

Ernst Schillhammer verteidigte den angeklagten 14-jährigen Mittäter.  (Bild: zVg)
Ernst Schillhammer verteidigte den angeklagten 14-jährigen Mittäter. 

Der Dritte provoziert im Prozess mit seinem Pulli
Der aus Afghanistan stammende Bursche lebt in einer Wohngemeinschaft, ebenso wie der zweite 13-jährige Mittäter. Der Zeuge, der ebenfalls noch sehr kindlich wirkt, kommt mit einem dunklen Hoodie mit der Aufschrift „Pro Fighter“ und einem darauf abgebildeten Kämpfer ins Gericht. Auch er schmunzelt beim Verlassen des Saales. 

„Welche Rolle mein Mandant bei dem Raub gespielt hat, ist nicht klar“, wirft Schillhammer ein. Der Bursche selbst gibt an, nur dabei gewesen zu sein, selbst aber weder gedroht noch etwas genommen zu haben. Aufgrund der belastenden Opferaussagen wird er vom Schöffensenat zu 12 Monaten bedingter Haft verurteilt. Dass seine 13-jährigen Kompagnons durch den Gerichtsauftritt geläutert sind, darf bezweifelt werden. 

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