Zu sieben Monaten bedingter Freiheitsstrafe wurde am Donnerstag ein 57-jähriger Postler verurteilt, weil er in Steyr einige RSa- und RSb-Briefe nicht ordnungsgemäß zugestellt hatte. „Ich nehme das absolut auf meine Kappe“, meinte der Angeklagte. Es war nicht der erste Post-Fall vor Gericht.
„Es tut mir sehr leid. Ich weiß, dass durch das Nichtzustellen von behördlichen Briefen ein Schaden entstehen kann“ – reumütig und geständig war am Donnerstag vor dem Landesgericht Steyr ein jahrzehntelanger Postmitarbeiter aus der Eisenstadt. Der 57-Jährige hatte, so der Vorwurf der Anklage, im Frühling einige RSa- und RSb-Briefe nicht ordnungsgemäß zugestellt, sondern in einer Kiste auf seiner Poststelle gehortet.
Deshalb klagte ihn die Staatsanwaltschaft wegen Missbrauchs der Amtsgewalt an. Strafmaß: sechs Monate bis fünf Jahre.
Kein Schaden
Den möglichen Strafrahmen schöpfte der Schöffensenat aber bei Weitem nicht aus. Denn der Angeklagte gestand seinen Fehler ehrlich ein – er hatte die Kiste mit den Briefen offenbar etwa eine Woche stehen gelassen, statt sie zuzustellen; eine Schlamperei, wie er meinte – und durch das Nichtzustellen dürfte den Empfängern auch kein Schaden entstanden sein.
Mit der Untergrenze von sechs Monaten kam der Angeklagte aber auch nicht davon, weil er 2018 bereits eine ähnliche Schlamperei begangen hatte. So lautete das bereits rechtskräftige Urteil: Sieben Monate, mit einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Einige ähnliche Fälle
Auch andere Postler, die teilweise deutlich mehr „ausgefressen“ hatten, standen schon vor Gericht. Im Vorjahr gab es in Oberösterreich innerhalb kurzer Zeit drei ähnliche Fälle: Eine 21-Jährige hortete in Sierning 47 Rücksendungen im Auto und Kellerabteil, ein Postmitarbeiter (27) entsorgte in Engerwitzdorf 84 RSb-Briefe im Müll und ein 22-jähriger Zusteller hortete in Steyr 167 Behördensendungen. Sie kamen alle mit einer Diversion davon.
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